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ABDA-Stellungnahme

Modellprojekte zu Arzneimittel-Automaten unangebracht

Mit einem neuen Gesetz will die Regierung auch Modellprojekten zu Arzneimittelautomaten in Kliniken den Weg ebnen. Die ABDA lehnt ein solches Ansinnen im Zuge einer Notfallgesetzgebung ab.
Ev Tebroke
22.04.2020  16:58 Uhr

Am Montag hatte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf für ein zweites Gesetz zum Bevölkerungsschutz auf den Weg gebracht und der ABDA zur Stellungnahme übersandt. Hintergrund ist – wie schon beim ersten Gesetzespaket – die aktuelle Coronavirus-Pandemie. Im Zuge dieser neuerlichen Notfallregelungen beabsichtigt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Modellprojekten auch den Einsatz von Arzneimittel-Automaten in Krankenhausapotheken. Ziel ist es laut Entwurf, »Potenziale der Automatisierung und Digitalisierung im Klinikbereich zu erproben«, um Krankenhäuser zu entlasten. Um Modellprojekte in Klinikapotheken künftig möglich zu machen, ist auch eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) vorgesehen.

Die ABDA lehnt die geplanten Regelungen grundlegend ab. In ihrer Stellungnahme, für die sie laut Frist gerade einmal zwei Tage Zeit hatte, führt sie sowohl formelle als auch inhaltliche Gründe für die Ablehnung des Vorstoßes an. Zunächst kritisiert die Bundesvereinigung die »gravierende Verkürzung von Stellungnahmefristen«, die aus dem derzeit beschleunigten Gesetzgebungsprozedere resultiert. Denn im Gegensatz zum herkömmlichen Gesetzgebungsverfahren werden die aktuellen Pandemie-Gesetze aus der Mitte des Bundestags eingebracht. Dies erschwere deutlich »eine ansonsten übliche und erforderliche gründliche Prüfung und Diskussion der Gesetzesinhalte – sowohl durch die betroffenen Verkehrskreise als auch durch die Gesetzgebungsorgane«.

Auch fehlt der ABDA bei den geplanten Maßnahmen zur Erprobung von Arznei-Automaten in Kliniken der Bezug zur Covid-19-Pandemie. »Darüber hinaus stellt sich gerade wegen des fehlenden Zusammenhangs zu anderen Inhalten des Gesetzes sogar die verfassungsrechtliche Frage, ob eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung in diesem Artikelgesetz überhaupt statthaft ist.«

Gesetzgeber muss nicht tätig werden

Abgesehen von der formellen Kritik hat die Standesvertretung der Apotheker auch inhaltliche Bedenken gegen die vorgesehenen Regelungen. Modellprojekte hätten den Zweck, neue Versorgungsformen unter definierten begrenzten und kontrollierten Bedingungen erproben zu können. »Die automatisierte Abgabe von Arzneimitteln im Krankenhaus gehört nach unserer Auffassung nicht dazu.«

Bereits jetzt sei der Einsatz von Kommissionierautomaten in Krankenhausapotheken unter Überwachung durch pharmazeutisches Personal vielfach gelebte Praxis. Die rechtlichen Vorgaben des § 17 Absatz 1a ApBetrO (Aushändigung von Arzneimitteln durch das pharmazeutische Personal) würden zwar dem Vernehmen nach durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder unterschiedlich streng ausgelegt und angewendet. Jedoch gibt es laut ABDA in den allermeisten Fällen offenbar zufriedenstellende Lösungen. Daher sieht sie keinen Bedarf, dass der Gesetzgeber hier tätig werden müsste. Vor allem nicht im Rahmen der aktuellen Covid-19-Gesetzgebung.

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