Justizministerin: Apotheken sollen Fälschungen melden |
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza fordert Apotheker ausdrücklich dazu auf, Impfpass-Fälscher zu melden. / Foto: picture alliance/dpa
Gefälschte Impfpässe sind in den Apotheken inzwischen leider fester Bestandteil des Arbeitsalltages. Klar ist: Wird eine Fälschung festgestellt, darf das Apothekenteam natürlich keinen digitalen Impfnachweis erstellen. Aber sollten die Pharmazeuten und ihre Teams die Fälschungen auch der Polizei melden? Dazu gibt es unterschiedliche juristische Standpunkte. Laut Paragraf 203 des Strafgesetzbuches (StGB) dürfen Apotheker nicht unbefugt etwas weitergeben, das sie im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung erfahren haben. Andererseits geht es um eine mögliche Gefährdung der Allgemeinheit, die möglicherweise eine Verletzung der Schweigepflicht rechtfertigt.
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza hat dazu eine klare Meinung und stärkt den Apothekern den Rücken. In einem Pressestatement erklärte sie, dass Apotheken, die Fälschungen melden, nichts zu befürchten haben. Wörtlich erklärte sie: »Wer einen Impfpass fälscht oder einen gefälschten Impfpass gebraucht, macht sich strafbar. Punkt. Also nicht der Apotheker, der die Fälschung anzeigt, hat etwas von der Justiz zu befürchten. Sondern nur derjenige, der in der Apotheke eine Fälschung vorzeigt. Die drei niedersächsischen Generalstaatsanwälte haben bereits gegenüber der Apothekerkammer klargestellt, dass sich Apothekerinnen und Apotheker nicht strafbar machen, wenn sie bei Vorlage falscher Dokumente die Polizei einschalten.«
Über die Klarstellung der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der Apothekerkammer hatte die PZ bereits berichtet. Auch in Baden-Württemberg gibt es eine ähnliche Aussage der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der dortigen Kammer. Allerdings heißt es in diesem Brief auch: »Wir bitten um Verständnis, dass wir einer Entscheidung unserer Staatsanwaltschaften im Einzelfall nicht vorgreifen können.«
Niedersachsens Justizministerin Havliza ist allerdings fest davon überzeugt, dass Impfpass-Fälscher schnell ausfindig gemacht werden müssen. Wörtlich sagte sie: »Die Lage ist viel zu ernst. Wir sind darauf angewiesen, dass dieser Fälschungsirrsinn ein Ende findet – und solche Dokumente so schnell wie möglich aus dem Verkehr gezogen werden. Es darf nicht sein, dass Personen mit falschen Dokumenten in der einen Apotheke nur abgewiesen werden und sie dann in der nächsten einen neuen Versuch unternehmen. Statt sich über dunkle Kanäle für viel Geld falsche Papiere zu beschaffen, sollten jene, die noch nicht geschützt sind, jetzt unbedingt die Gelegenheit nutzen, sich impfen zu lassen.«
Auch in Baden-Württemberg wurden die Apotheken kürzlich vom Landesapothekerverband dazu aufgefordert, Fälschungen zu melden. In einer gemeinsamen Mitteilung teilten der LAV und das Landeskriminalamt mit, dass man bei Fälchungen umgehend die Polizei informieren solle.
Gegenüber der PZ hatten Ulrich Laut, Hauptgeschäftsführer der Kammer Hessen, und Klaus Laskowski, Syndikusrechtsanwalt und Justitiar bei der Bayerischen Landesapothekerkammer, den Apothekern aber geraten, immer abzuwägen und Entscheidungen in Einzelfällen zu treffen. Laut warnte vor pauschalen Zusagen wie etwa durch die Generalstaatsanwaltschaften. Wer Strafanzeige stellen möchte, könne das nur nach Prüfung und Abwägung potentieller Risiken im konkreten Einzelfall tun, sei dazu aber nicht verpflichtet, betonte auch Laskowski. Er empfiehlt deshalb allen Apothekern: »Wer sich entschließt, Strafanzeige stellen zu wollen, der sollte sich vorher zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft beraten lassen und sich verbindlich bestätigen lassen, dass die Nicht-Einhaltung der Schweigepflicht in diesem Fall straffrei bleibt«. Für alle, denen das angesichts des fordernden Apothekenalltags aber zu umständlich sei, habe er größtes Verständnis.
Immerhin: Inzwischen ist es für die Apothekenteams etwas leichter geworden, die Fälschungen überhaupt zu entdecken. Seit einigen Tagen lassen sich im Apothekenportal des Deutschen Apothekerverbandes die Chargennummern der Impfstoffe überprüfen.