Rückblick |
15.12.2003 00:00 Uhr |
Das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene Beitragssatzsicherungsgesetz hat wie erwartet durch die zusätzlichen Rabatte an die Gesetzliche Krankenversicherung und die Abwälzung des größten Teils des Großhandelsrabatts auf die Apotheken die Roherträge dramatisch sinken lassen. In der Folge waren die Apothekenleiter gezwungen, die Kosten zu senken, um die Liquidität ihrer Apotheken zu erhalten. Das erreichten sie häufig nur durch Entlassung von Personal, vor allem von Teilzeitkräften.
Neben diesen wirtschaftlichen Zwängen bestimmte die Diskussion um das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) das Jahr . Am 1. Januar 2004 wird es wirksam. Damit wird der Mehrbesitz von Apotheken legitimiert, der Versandhandel ermöglicht und die Preise im OTC-Bereich sind frei kalkulierbar.
Die Auswirkungen dieser Regelungen können heute noch nicht abgeschätzt werden. Frühestens Mitte 2004 werden wir die Konsequenzen beurteilen können. Eines ist aber heute schon klar, die Apotheken werden in ihrer Grundstruktur erhalten bleiben und der Versandhandel wird nicht die Konkurrenz werden, die noch vor einem Jahr befürchtet wurde.
Was den Versandhandel angeht, hat der Europäische Gerichtshof den Apotheken ein Weihnachtsgeschenk bereitet, das leider auf Grund des verabschiedeten GMG nur retrospektiven Wert hat. Der EuGH hat bestätigt, dass das deutsche Arzneimittelgesetz mit seinem Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel EU-konform ist. Der EuGH hat damit deutlich gemacht, dass es sich beim Arzneimittelgesetz (AMG) um ein Verbraucherschutzgesetz handelt, was in der Diskussion um das GMG aus meiner Sicht leider keine Rolle gespielt hat. Damit wurde auch der Auffassung unserer Gesundheitsministerin Ulla Schmidt widersprochen, die ja der festen Meinung war, dass das Gericht uneingeschränkt das Versandhandelsverbot in Deutschland kassieren würde. Jetzt zu hoffen, dass Gesetz würde wieder geändert, ist allerdings zu optimistisch.
Wie Unterlegene mit dem Urteil umgehen, zeigten die Reaktionen der Repräsentanten von DocMorris, die sich trotz zweijährigem Gesetzesbruch als Sieger fühlen und in ihrem Handeln bestätigt sehen. Aber als noch schlimmer werte ich die Äußerung aus dem Ministerium, die das Urteil als „vollen Erfolg für die Bundesregierung und die Gesundheitsreform“ darstellt. Wahrscheinlich bin ich blind, denn ich sehe keine Indizien, die diese Behauptung bestätigen.
Gerade dieser Umgang mit Fakten belegt einmal mehr den Wertewandel in der Gesellschaft und in der Politik sowie den Verlust an Glaubwürdigkeit.
Trotz der Unsicherheit, die 2004 durch das GMG auf Sie zukommt, wünscht Ihnen die PZ-Redaktion ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Die PZ wird Sie auch 2004 mit aktuellen Nachrichten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft umfassend versorgen.
Professor Dr. Hartmut Morck
Chefredakteur
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E-Mail: redaktion@govi.de