Pharmazeutische Zeitung online

Politik 3

17.12.2001  00:00 Uhr
INTERVIEW

Wir nehmen die Sache sehr ernst

von Daniel Rücker, Eschborn

Niedersachsens Apotheker lassen sich den Gesetzesbruch der Krankenkassen nicht bieten. Unmittelbar nach der Ankündigung der Kassen setzte der Landesapothekerverband (LAV) alle Hebel in Bewegung, um die Aktion zu stoppen. Im Gespräch mit der Pharmazeutischen Zeitung nimmt LAV-Vorsitzender Heinz-Günter Wolf Stellung.

PZ: Wie haben sie von der Aktion der Betriebskrankenkassen erfahren?

Wolf: Vom Norddeutschen Rundfunk. Anlass war eine Betriebsversammlung beim Reifenhersteller Continental. Dort hatte DocMorris Informationsmaterial verteilt. Darin wurden die Mitarbeiter aufgefordert, ihre Rezepte bei der Internet-Apotheke einzulösen, im Gegenzug würde ihnen die Rezeptgebühr erlassen. Noch am selben Tag rief mich ein NDR-Redakteur wegen einer Stellungnahme an. Im Gespräch erfuhr ich von der Pressekonferenz der Betriebskrankenkassen. Die BKK Continental ist eine der Initiatorinnen.

PZ: Wie haben Sie auf die Initiative der Kassen reagiert?

Wolf: Sofort und massiv. Ich habe im NDR direkt Stellung zu der Aktion genommen. Nach Beratung mit den Juristen der ABDA haben wir eine Pressemitteilung veröffentlicht. Außerdem haben wir das niedersächsische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde eingeschaltet und in Briefen an den niedersächsischen Ministerpräsidenten Sigmar Gabriel und Bundeskanzler Gerhard Schröder auf den Rechtsbruch der Kassen hingewiesen. Schließlich war Schröder Ministerpräsident, als 1998 das Versandhandelsverbot auf Initiative Niedersachsens ins Arzneimittelgesetz geschrieben wurde. Außerdem haben wir juristische Schritte gegen die Krankenkassen eingeleitet und prüfen die Möglichkeit einer Strafanzeige gegen die Vorstandsvorsitzenden der BKKs gemäß § 12, SGB V.

PZ: Wie war die Reaktion der Aufsichtsbehörde?

Wolf: Ein wenig zögerlich. Das niedersächsische Sozialministerium hat sich für nicht zuständig erklärt, weil die DocMorris unterstützenden Betriebskrankenkassen bundesweit tätig seien und somit vom Bundesversicherungsamt kontrolliert würden. Mittlerweile wissen wir aber, dass dies so nicht stimmt. Einige Kassen, etwa die BKK Braunschweig oder die Energie-BKK, operieren nicht außerhalb des Bundeslandes.

PZ: Was erwarten Sie nun von der Politik?

Wolf: Die Politik muss zunächst die Frage klären, ob Körperschaften des öffentlichen Rechts selbst politisch gestaltend tätig sein dürfen. Die Betriebskrankenkassen wollen den Distributionsweg verändern und gleichzeitig die Zuzahlung abschaffen. Beide Punkte waren bislang politischer Konsens. Außerdem erwarte ich von Bundes- und Landesregierung, dass sie von einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes dasselbe verlangt wie von jedem Bürger, nämlich Gesetzestreue.

PZ: Wie stehen die anderen Kassenarten zu der Aktion?

Wolf: Die AOK Niedersachsen hat in einer Stellungnahme den Versandhandel begrüßt, sich aber gleichzeitig von der Aktion distanziert, weil sie rechtswidrig sei.

PZ: Wie bewerten Sie den Vorstoß der BKKs? Wollen sie tatsächlich ab sofort DocMorris-Rezepte erstatten oder geht es lediglich darum, den Versandhandel im Gespräch zu halten?

Wolf: Die Sache ist sehr ernst. Die Kassen wollen Tatsachen schaffen und gewachsene Strukturen in der Arzneimittelversorgung zerschlagen. Mit dem wettbewerbswidrigen Verzicht auf die Zuzahlung sollen die Versicherten auf die Seite der Kassen gezogen werden. Gleichzeitig wollen sie natürlich Druck auf die Politiker ausüben, das Arzneimittelgesetz nach den Wünschen der Krankenkassen zu verändern. Das können wir nicht hinnehmen.

 

Schreiben an den Bundeskanzler  

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

im Rahmen einer Pressekonferenz vom 13.Dezember 2001 wollen insgesamt neun niedersächsische Betriebskrankenkassen die Abrechnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Wege des Versandhandels akzeptieren. Damit handeln diese Betriebskrankenkassen eindeutig rechtswidrig und machen sich zu Steigbügelhaltern illegaler Geschäftemacher.

So wurde dem niederländischen Versandhändler "DocMorris" mit Urteilen des Kammergerichts Berlin vom 29. Mai 2001 und des OLG Frankfurt/M. vom 31. Mai 2001 bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren rechtskräftig untersagt, deutschen Endverbrauchern den Bezug apothekenpflichtiger Arzneimittel im Wege des Versandhandels anzubieten. Bisher ignoriert das Unternehmen die Entscheidung deutscher Gerichte mutwillig und nutzt prozessuale Winkelzüge.

Ich erlaube mir, Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, daran zu erinnern, dass das Verbot des Versandhandels von Arzneimitteln auf Ihre Initiative als Ministerpräsident des Landes Niedersachsen 1998 in Paragraph 43 Arzneimittelgesetz aufgenommen wurde.

Die Betriebskrankenkassen ignorieren auch die eindeutige Rechtsauffassung ihrer Aufsichtsbehörde, des Bundesversicherungsamtes und der abgestimmten Auffassung der Ländergesundheitsbehörden und schaden somit unseren rechtsstaatlichen Prinzipien.

Damit stellen sich Körperschaften des öffentlichen Rechts in Widerspruch zur Rechtsordnung. Ein Staat, der es seinen eigenen Körperschaften einräumt, sich über den Rechtsstaat zu erheben und systematischen Rechtsbruch duldet, gefährdet auf Dauer seine eigenen Fundamente. Diesem skandalösen Treiben ein Ende zu bereiten, halten wir daher für die oberste Pflicht der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Die deutschen Apothekerinnen und Apotheker bitten Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, dringend, dass diese Aktivitäten der Betriebskrankenkassen unverzüglich untersagt werden.

Mit freundlichen Grüßen

ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
H.-G. Wolf
Vizepräsident und Vorsitzender des Landesapothekerverbandes
Niedersachsen e.V.

 

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