Unverwechselbare Leistungen |
09.12.2002 00:00 Uhr |
Vor wenigen Tagen hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Sparplänen der rot-grünen Regierungskoalition im Gesundheitswesen zugestimmt. Damit wird das Beitragssatzsicherungsgesetz mit Kanzlermehrheit verabschiedet werden und kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. Januar 2003 in Kraft treten. Es ist wohl ohne Beispiel, wie hier ein Gesetz durchgepeitscht worden ist, das einen Berufsstand nicht nur massiv in seiner Existenz bedroht, sondern auch – unter anderem durch Erhöhung der Arbeitslosigkeit, durch Reduzierung des Steueraufkommens und der Sozialbeiträge – negative Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hat. Die Berufsvertretungen haben in den vergangenen Wochen nichts unversucht gelassen, um dieses für uns so bedrohliche Gesetz zu verhindern. Aber Sachargumente waren nicht erwünscht.
Enttäuschung, Wut, Ohnmacht, aber auch Angst vor der Zukunft – dies ist derzeit die Stimmung der Kolleginnen und Kollegen. Und es wird auch selbstverständlich intensiv nachgedacht, wie die berufliche Existenz erhalten werden kann. Wir sollten uns dabei jedoch nicht verleiten lassen, in eine Boykotthaltung zu verfallen. Unsere Existenzberechtigung ist der staatliche Versorgungsauftrag. Das Vorschaltgesetz entzieht allerdings die dafür nötigen Mittel. Bis zu der Umsetzung einer großen Strukturreform sollen diese Sonderrabatte für Industrie, Großhandel und Apotheken aufrecht erhalten bleiben. Deshalb müssen wir versuchen, dass so rasch wie möglich die Gesundheitsreform zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wird, denn dieses Vorschaltgesetz ist für die Apotheken nicht über Monate auszuhalten. Aber es muss abgelöst werden durch eine Strukturreform, die den Apotheker als freien Heilberuf erhält und nicht durch eine Strukturreform, die die Arzneimittelversorgung ausschließlich rein ökonomischen Interessen unterwirft. Wenn Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt es in ihrer Rede am 5. Dezember ernst gemeint hat, dass die Versorgung der Menschen das entscheidende Ziel ihrer Politik ist, muss sie sich für eine heilberufliche Lösung entscheiden.
Es ist meine feste Überzeugung, dass unsere Zukunft nur in der pharmazeutischen Professionalität liegen kann. Wer sonst als die Apothekerin, der Apotheker hat die Ausbildung als Arzneimittelfachfrau, -fachmann? Wer sonst soll chronisch Kranke pharmazeutisch betreuen? Wer sonst hält sein Wissen über Arzneimittel durch kontinuierliche Fortbildung auf dem aktuellen Stand? Trotz der bevorstehenden schwierigen Zeit treffen sich wieder viele Kolleginnen und Kollegen auf dem bedeutendsten Pharmacon-Kongress der Bundesapothekerkammer vom 12. bis 18. Januar 2003 in Davos, der ganz im Zeichen der Therapie der Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates steht.
Mit über 1200 Kolleginnen und Kollegen findet dort auch wieder die größte berufspolitische Veranstaltung statt, bei der wir die aktuelle und künftige Situation im Gesundheitswesen diskutieren werden. Sie sind dazu herzlich eingeladen, denn wir müssen gemeinsam die Ziele unserer pharmazeutischen Zukunft gestalten. Es gilt, den Apothekerberuf als freien Heilberuf zu verteidigen.
Johannes M. Metzger
Präsident der Bundesapothekerkammer
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