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Heikles Thema

31.08.1998  00:00 Uhr

-Editorial

Govi-Verlag

Heikles Thema

von Dr. Hartmut Schmall
Präsident der Bundesapothekerkammer

Für uns Apotheker in der Offizin sind die Nahrungsergänzungsmittel ein heikles Thema. Natürlich ist gegen eine Ergänzung der Nahrung mit den sogenannten Mikronährstoffen oder Vitalstoffen nichts einzuwenden. Dies ist bei bestimmten Lebens- und Ernährungsgewohnheiten sowie Erkrankungen sogar durchaus sinnvoll. Wogegen wir uns allerdings wehren, ist die Art der Werbung, die bei Verbrauchern oft völlig überzogene und fachlich nicht vertretbare Erwartungen weckt. Dies ist insbesondere bei Produkten der Fall, bei denen der Charakter der Inhaltsstoffe als Nahrungsergänzung zweifelhaft ist. Keineswegs selten verstoßen die Werbestrategen der Firmen dabei dreist gegen das Lebensmittelrecht, Arzneimittelrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Für den Laien ist der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln meist nicht ersichtlich. Denn es ist Teil der Marketingstrategie, daß die mit Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit gleichgesetzte Seriosität des Produktes "Arzneimittel" auf das Nahrungsergänzungsmittel übertragen werden soll. So täuschen Art der Verpackung, Kennzeichnung und Einnahmeform, wie Kapseln und Dragees, vieler Nahrungsergänzungsmittel einen Arzneimittelstatus vor.

Im Einzelfall kann es auch für uns Apotheker sehr schwierig sein, festzustellen, ob es sich bei einem Produkt rechtlich um ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Arzneimittel handelt. Dies aber hat Relevanz für die Frage nach der Verkehrsfähigkeit des Produktes. Eine falsche Einschätzung kann unangenehme Folgen haben, wie die staatsanwaltlichen Aktionen gegen Apotheker, die wir in letzter Zeit erlebt haben, zeigen.

Wiederholt hat die ABDA daher den Gesetzgeber aufgefordert, den Markt der Nahrungsergänzungsmittel gesetzlich ebenso klar zu regeln wie die Märkte von Lebensmitteln, Kosmetika und Arzneimitteln.

Beim kommenden Seminarkongreß der Bundesapothekerkammer in Westerland werden wir uns mit der Grauzone der rechtlichen Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Kosmetika gegenüber Arzneimitteln beschäftigen. Nach welchen Kriterien läßt sich der Status eines Produktes sicher beurteilen?

So breit wie das Spektrum, mit dem wir uns in der täglichen Praxis auseinanderzusetzen haben, ist auch das Themenspektrum in Westerland: Wie ist der Stand der Dinge bei den umstrittenen und bedenklichen Arzneimitteln? Welche der neuesten Änderungen im Medizinprodukterecht sind für die Apotheken relevant? Auch therapeutische Fragestellungen stehen vom 14. bis 18. September auf dem Programm.

Ein Schwerpunktthema dieses Jahres ist beispielsweise die Pharmakotherapie von Infektionskrankheiten, der sechs Vorträge gewidmet sind. Workshops zur ABDA-Datenbank und Praktika über Giftpflanzenberatung und die richtige Anwendung pulmonaler Arzneiformen sowie eine botanisch-geologische Exkursion ergänzen das Spektrum des Fortbildungskongresses.

Das Programm, das der Wissenschaftliche Beirat der Bundesapothekerkammer zusammengestellt hat, ist aktuell, interessant und vielseitig. Ich freue mich auf eine anregende Woche in Westerland und lade auch Sie herzlich dazu ein! Top

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