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BPI spricht sich gegen Listenmedizin aus

04.08.1997  00:00 Uhr

-Politik

Govi-Verlag

BPI spricht sich gegen Listenmedizin aus

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat sich gegen jede Art von Arzneimittellisten ausgesprochen, weil sie keinen Einspareffekt haben, die Therapiefreiheit des Arztes einschränken, zu Ausgrenzungen von Arzneimitteln führen, Rationierung begünstigen, zu erheblichem bürokratischen Aufwand führen, nie aktuell und stets umstritten sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich zusammen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen in einer Bundesempfehlung für Arzneimittelrichtgrößen und entsprechende Listen ausgesprochen.

BPI-Geschäftsführer Peter Dewein erklärte dazu in Bonn, daß gerade die Ausnahmelisten der Medikamente, die die Ärzte verordnen dürfen, ohne ihre Richtgrößen zu belasten, die Umsetzung des therapeutischen Fortschritts behindern können. Die aktuelle Entwicklung auf dem Arzneimittelmarkt zeige, daß neu eingeführte Präparate vom Arzt rasch angewendet werden. Arzneimittellisten seien aber häufig schon bei Erscheinen nicht mehr aktuell. Dewein: "Sie müssen versagen, es sei denn, die Kassen wollen sie als Instrument nutzen, um die Anwendung von Innovationen zu bremsen."

Der BPI wendet sich auch gegen indikationsbezogene Richtgrößen, durch die dem Arzt konkrete Anweisungen zur medikamentösen Therapie gegeben werden. Die dazu nötigen Listen seien schwer zu handhaben und widersprächen einer individuellen Behandlung des einzelnen Patienten. Außerdem widerspreche die Empfehlung den Vorschriften des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes, das bewußt Abschied von indikationsorientierten Richtgrößen genommen habe. Daher sei der Entwurf der Bundesempfehlung "offensichtlich rechtswidrig", sagte Dewein. "Die Bundesempfehlung versucht, das Gesetz ins Gegenteil zu verkehren."

Einen derartigen Listenwust hält der BPI demnach für unnötig. Es genüge, sich Gesetzeskonform zu verhalten und jeder Facharztgruppe pro Patient einen klar definierten Geldbetrag für die Arzneimitteltherapie zur Verfügung zu stellen. Dies erlaube dem Arzt weiterhin eine individuelle Behandlung der Patienten. Derart gestaltete Richtgrößen kämen außerdem ohne den sonst nötigen bürokratischen Aufwand aus.

Vorschläge zur Pharmakotherapieberatung, wie sie die Bundesempfehlung vorsieht, begrüßt der BPI ausdrücklich. Eine intensive Beratung der Ärzte, welches Medikament bei welcher Krankheit am sinnvollsten eingesetzt wird, befähige die Ärzte am ehesten, mit ihren Arzneimittelrichtgrößen zurechtzukommen.

Artikel von der PZ-Redaktion
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