Politik
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Kostenerstattung beim Bezug von Brillen und Zahnersatz aus anderen Ländern der Europäischen Union ist für die Bundesrepublik nun doch nicht vom Tisch. Dafür sorgten die Gesundheitsminister der Länder, die auf ihrer Jahreskonferenz der Interpretation des Luxemburger Richterspruchs durch Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer einhellig nicht folgen wollen. Der eigens eingeflogene CSU-Politiker hatte zuvor vergeblich versucht, seine Länderkollegen auf eine restriktive Auslegung des Urteils festzulegen. Statt dessen soll jetzt eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder mögliche Konsequenzen einer Kostenerstattung für Medizinalprodukte und Behandlungen in anderen Staaten der Europäischen Union durch die deutschen Krankenkassen prüfen. Bis dahin, so beschieden die Länderminister ihren Bonner Kollegen einmütig, gebe es keinen Anlaß, gegen Krankenkassen aufsichtsrechtlich vorzugehen, die dem EuGH-Urteil Folge leisteten. Allerdings verständigten sie sich intern auf den Rat an die Kassen, nicht für Auslandsleistungen zu werben.
Eine positive Interpretation des Urteils hat sich zwischenzeitlich auch in der SPD durchgesetzt. Erst nach langem Schweigen hatten Präsidiumsmitglied Rudolf Dreßler und der sozialdemokratische Europaabgeordnete Willi Rothley öffentlich dafür plädiert, den Richterspruch nicht in Bausch und Bogen zu verdammen, sondern als Chance zu begreifen.
Unterdessen sieht Herbert Rebscher, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen, in dem EuGH-Urteil auch Optionen für die deutschen Krankenkassen. Es könne durchaus sinnvoll sein, ausländische Kostenvorteile bei Zahnersatz und Hilfsmitteln durch Verträge über den Einkauf zu ausländischen Preisen zu sichern. Andernfalls orientierten sich die dortigen Leistungsanbieter sehr schnell am deutschen Preisniveau. Zugleich könnten die Versicherten auf preisgünstige und qualitätsgesicherte Versorgungsalternativen hingewiesen werden.
PZ-Artikel von Jürgen Becker, Bonn
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