Kabinett beschließt Ablösung |
04.06.2001 00:00 Uhr |
ARZNEIBUDGET
Damit kommt die Regierung anderthalb Jahre vor der Bundestagswahl 2002 einer Kernforderung von Ärzten und Apothekern nach. Außerdem will sie den rund 110. 000 Kassenärzten auch die noch offenen Rückzahlungen für die Budgetjahre 1999 bis 2001 erlassen und damit die Kollektivhaftung rückwirkend kippen. Danach hafteten alle Ärzte einer Region für das Einhalten der Budgets mit ihren Honoraren, auch wenn der einzelne Arzt sparsam verordnet hat. Bisher wurden den Ärzten aber noch nie kollektiv die Honorare gekürzt.
Stattdessen sollen die Spitzen von Kassen und Ärzten künftig Ausgabenobergrenzen für die jeweilige Region und Richtgrößen für die Arztgruppen aushandeln. Mit welchen Strafen oder Anreizen sie deren Einhaltung erreichen, bleibt ihnen überlassen. Schmidt verteidigte ihre Pläne. "Der so genannte Kollektivregress konnte bisher nie durchgesetzt werden: Die Ärzte empfanden ihn als ungerecht, die Patientinnen und Patienten mussten häufig um ihre Rezepte kämpfen."
Die Grünen haben allerdings Bedingungen für einen Wegfall der Kollektivhaftung gestellt. So dürfen die Beitragssätze nicht steigen. Die Krankenkassen haben bereits große Bedenken gegen die Neuregelung angemeldet. Sie fürchten als Folge in diesem Jahr einen Kostenschub von 3,5 Milliarden Mark bei Arznei- und Heilmitteln und damit steigende Beiträge. Nach ersten Zahlen sind die Arzneiausgaben im ersten Quartal 2001 um 7,8 Prozent gestiegen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte dagegen bereits im Vorfeld ihre Zustimmung bekundet. Sie bezeichnen die Abschaffung des Kollektivregresses als "längst überfälligen Schritt". Auch die Einführung eines Ausgabenvolumens, das Ärzte und Krankenkassen auf Landesebene aushandeln sollen, wird von der KBV begrüßt. Dies bedeute eine Stärkung der Selbstverwaltung und ermögliche eine bessere Steuerung der Ausgaben unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten. Kritisch merkt die KBV an, dass es keine klaren Vorgaben gebe, bis wann die Morbiditätskriterien zur Verfeinerung der Richtgrößen erstellt werden sollen.
Auch Schmidts Pläne zum Kassenwechsel stießen bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags auf ein geteiltes Echo. Der AOK-Bundesverband und einige Experten stellten sich hinter die Neuregelung. Kritik kam dagegen von Arbeitgebern, Betriebskrankenkassen (BKK) und Versicherten-Verbänden. Sie monierten vor allem die geplante Ausweitung der Bindungsfrist und den Wegfall des Sonderkündigungsrechtes.
Die Regierung will die teureren Großkassen in diesem Jahr vor einer erneuten Kündigungswelle bewahren. Dazu will sie den jährlichen Kündigungstermin für Pflichtversicherte in diesem Jahr aussetzen. Stattdessen sollen Versicherte von 2002 an mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende zwar das ganze Jahr kündigen können; sie müssen sich aber 18 Monate an die neue Kasse binden. Das Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen soll nach dem Gesetzentwurf entfallen. Die Grünen dringen aber darauf, dass dieses Sonderkündigungsrecht erhalten bleibt.
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