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Opposition will Reformpolitik korrigieren

24.05.1999  00:00 Uhr

-PolitikGovi-Verlag

Opposition will Reformpolitik korrigieren

von Rainer Vollmer, Bonn

Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung sollen wieder Kostenerstattung verlangen können, fordert die Unionsfraktion in Bonn. Und die Budgets sollen jährlich so angepaßt werden, daß sie mit den Einnahmen der Krankenkassen deckungsgleich steigen, fordert die FDP-Fraktion.

Beide Fraktionen haben im Bundestag entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht. Sie sollen die ihrer Meinung nach bestehenden Mißstände, die mit dem Vorschaltgesetz Anfang des Jahres entstanden, wieder beseitigen.

Der Unions-Gesetzentwurf

Alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sollen wieder die Möglichkeit erhalten, Kostenerstattung zu wählen. Damit soll eine Ungleichbehandlung mit den freiwillig Versicherten vermieden werden; Tausende von privaten Zusatzversicherungen müßten nicht gekündigt werden. Den Krankenkassen, die durch Satzung den Zeitraum für die vom Versicherten gewünschte Kostenerstattung festlegen sollen, entstünden keine Mehrkosten: Sie brauchten nur den Betrag zu übernehmen, der im Rahmen der Sachleistung zu zahlen wäre.

Der FDP-Gesetzentwurf

Das Solidaritätsstärkungsgesetz schafft nach Meinung der FDP einen Mißstand für Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser: Die Vergütung (Budgets) 1999 dürfen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen 1998. Die Gesundheitsministerin hat die Steigerungsrate im Westen auf plus 1,7 und im Osten auf minus 0,48 Prozent festgelegt. Obwohl die Grundlohnsumme 1999 stärker steigt. Das schafft finanzielle Engpässe und führt im Osten zu Entlassungen.

Die Freidemokraten fordern folgende Änderung: Bei der Berechnung der maximalen Höhe der Vergütungsansprüche wird die tatsächliche Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Kassen im Jahre 1999 anstelle der im Voraus geschätzten zugrunde gelegt. Abweichungen gegenüber der prognostizierten Veränderungsrate werden im Folgejahr ausgeglichen.

Diese Regelung würde der gesetzlichen Krankenversicherung zwar Mehrkosten bringen. Sie würde sich aber nicht beitragssatzsteigernd auswirken, weil sich Ausgaben und Einnahmen in dieselbe Richtung entwickeln.Top

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