Ansprechpartner für Fragen zu Arzneimitteln |
12.05.2003 00:00 Uhr |
Neutrale und fundierte Arzneimittelinformation gegenüber Ärzten und Patienten ist eine zentrale Aufgabe des Apothekers. Die Arzneimittelinformationsstellen auf Landes- und Bundesebene wollen die Kollegen in Offizin und Klinik hierbei unterstützen.
*) In Abstimmung mit AMK, ABDATA, NRF, DAC und ZL.
Um schnell den richtigen Ansprechpartner auf Bundesebene zu finden und die Fragestellung zu erleichtern, sind im Anhang eine entsprechende Liste und Anfragebögen zusammengestellt. Angebote zur Information auf Landesebene finden sich in den jeweiligen Kammerrundschreiben bzw. Homepages oder sind direkt bei der zuständigen Kammer zu erfragen.
Immer mehr Kolleginnen und Kollegen aus Offizin und Klinik sehen die neutrale und wissenschaftlich fundierte Beratung von Patienten und Ärzten zu allen Fragen rund um das Arzneimittel als zentrale Aufgabe des Apothekers. Da sich aus Gründen des Zeit- und Materialaufwands insbesondere komplexere Fragen nicht immer an Ort und Stelle klären lassen, werden erfreulich häufig die Angebote zur unabhängigen Arzneimittelinformation genutzt, die von Institutionen der Apotheker selbst angeboten werden.
Um die Zuordnung einer Anfrage zum richtigen Ansprechpartner zu erleichtern, werden in der folgenden Tabelle die zentralen Ansprechpartner auf Bundesebene vorgestellt. Selbstverständlich stehen auch auf Landesebene, vor allem durch die Landesapothekerkammern, Angebote zur Arzneimittelinformation zur Verfügung. Da die einzelnen Informationsstellen zusammenarbeiten und die Kapazitäten äußerst begrenzt sind, sollte von parallelen Anfragen abgesehen werden.
Wichtige Faxnummern und E-Mail-Adressen für den richtigen Ansprechpartner auf Bundesebene
FragestellungAnsprechpartnerFaxE-Mail Internationale Arzneimittel, ABDA-Datenbank ABDATA
Im Rahmen der verschiedenen Informationsangebote auf Bundesebene liefern die genannten Stellen – sofern für das jeweilige Thema möglich – wissenschaftlich fundierte Informationen für den Apotheker zur Beratung des Patienten oder des behandelnden Arztes. Die Informationsstellen sollten jedoch nur für Fragen in Anspruch genommen werden, die sich mit apothekenüblichen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel der ABDA-Datenbank oder vorhandener Fachliteratur (§ 5 ApBetrO), nicht beantworten lassen.
Durch die Tätigkeit der Arzneimittelinformationsstellen soll die Position des einzelnen Apothekers in Offizin und Klinik gestärkt werden. Nur er kann in Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse die fachkompetente Beratung am Ort leisten. Im Einzellfall stehen die Infostellen auch dem behandelnden Arzt direkt zur Verfügung. Das direkte Verweisen von Patienten sollte jedoch im eigenen Interesse vermieden werden.
Bei Anfragen, insbesondere per E-Mail, müssen stets Name des Anfragenden, Apotheke, Anschrift, Telefon- und Faxnummer angegeben werden. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung leider nicht möglich. Möglichst genaue Angaben zum Hintergrund der Anfrage und zum Patienten (Diagnose et cetera) ermöglichen eine besser abgestimmte Beratung. Apothekenbezogene oder personenbezogene Angaben jeder Art werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.
Um die Anfragestellung zu erleichtern und um zu verhindern, dass Angaben unberücksichtigt bleiben, die jedoch für die Beantwortung wichtig sind, stehen passende Anfrageformulare für das NRF, das ZAPP der ABDA und das ZL im pdf-Format zur Verfügung. Diese Formulare sollten ausgedruckt und bei Anfragen möglichst vollständig und in schwarzer Schrift lesbar ausgefüllt an die angegebenen Faxnummern gesandt werden. Durch den erfreulich hohen Umfang der Anfragen und die eingeschränkten Kapazitäten ist es möglich, dass die Beantwortung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Telefonische Anfragen sollten, auch aus forensischen Gründen, auf ein Minimum reduziert werden.
Zentrum für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA
Jägerstr. 49/50
10117 Berlin
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