Flexibel |
17.05.1999 00:00 Uhr |
Schlanksein ist in. Dies ist auch beim Staat so, der daher viele Dinge, die bislang in seinen Aufgabenbereich fallen, abspecken will und sofern erforderlich zukünftig von den Betroffenen oder ihren Selbstverwaltungsorganen regeln lassen möchte. Und so wundert es nicht, daß seit einigen Jahren auch die Novellierung der Apothekenbetriebsordnung ganz in diesem Sinne diskutiert wird. Muß denn heute noch jede Apotheke ein vermeintliches "Glasmuseum" im Laboratorium pflegen? Ist die Begrenzung des apothekenüblichen Sortiments aufgrund der Bestimmungen des § 25 Apothekenbetriebsordnung überhaupt noch zeitgemäß?
Und sicherlich gibt es Stimmen, die diese Fragen ohne zu zögern verneinen würden. Wer diese Auffassung vertritt, sollte sich aber auch die Konsequenzen vor Augen führen. Aus dem Traum von der vermeintlichen neuen Freiheit des Apothekers und der Apotheke könnte durchaus und ganz schnell ein Alptraum werden. Wollen wir und will die Gesellschaft beispielsweise eine Entwicklung der Apotheke zu einem Drugstore nach amerikanischem Muster, in dem nur unter anderem auch Arzneimittel abgegeben werden? Wohl kaum! Um nicht mißverstanden zu werden: Gegen eine Liberalisierung der Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung ist aus meiner Sicht im Prinzip nichts einzuwenden. Allerdings muß die Qualität der pharmazeutischen Leistungen des Apothekers und der Apotheke gesichert bleiben. Das heißt, das "Wie" muß sorgfältig diskutiert werden. Ein berufsständisches Qualitätsmanagementsystem könnte dabei durchaus ein möglicher Lösungsansatz sein. Es wäre damit ein auf die Praxis zugeschnittener Rahmen vorgegeben, der jedoch flexibel ist und Gestaltungsspielraum läßt. Es hätte auch den Vorteil, daß schnell und ideenreich auf Entwicklungen im Gesundheitswesen reagiert werden kann.
Wer hätte beispielsweise vor 10 Jahren gedacht, daß die Pharmazeutische Betreuung einmal eine wichtige Dienstleistung des Apothekers und der Apotheke werden könnte. Damit meine ich noch nicht einmal unbedingt die Pharmazeutische Betreuung bei einem bestimmten Krankheitsbild, wie dem Diabetes oder der Koronaren Herzkrankheit. Nein, ich denke dabei vielmehr an die Pharmazeutische Basisbetreuung, die wir jedem Patienten anbieten müssen, zum Beispiel die routinemäßige Überprüfung seiner Medikation auf mögliche, klinisch relevante Wechselwirkungen oder Kontraindikationen.
Wir sind es nicht nur uns, sondern insbesondere unseren Patienten schuldig, daß wir solche Leistungen nicht nach "Gefühl und Wellenschlag" anbieten, sondern daß wir sie im konkreten Fall anbieten müssen. Auf dem Deutschen Apothekertag im vergangenen Jahr wurde daher ein Antrag angenommen, der den Verordnungsgeber auffordert, die Pharmazeutische Betreuung als Leistung des Apothekers in der Apothekenbetriebsordnung festzuschreiben. Wie eine solche Regelung im Detail aussehen könnte, darüber wird derzeit in den berufsständischen Gremien sehr intensiv diskutiert.
Allerdings sagt ein altes Sprichwort: "Papier ist geduldig". Es kann daher nicht nur darum gehen, Regelungen in eine Verordnung aufzunehmen, sie müssen auch in der Praxis mit Leben gefüllt werden.
Welche Änderungen der Apothekenbetriebsordnung derzeit diskutiert werden, dazu findet im Rahmen des Meraner Fortbildungskurses PHARMACON eine Podiumsdiskussion statt. Natürlich kommt während der Fortbildungswoche auch das wissenschaftliche Programm nicht zu kurz. Neben dem bewährten "Meraner Blumenstrauß" mit Vorträgen zu verschiedenen aktuellen Themen wird das Schwerpunktthema "Pharmakotherapie im Kindesalter" beleuchtet werden. Ich würde mich freuen, Sie in Meran begrüßen zu dürfen!
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