Wirtschaft & Handel
Das Zuwarten war vielleicht doch richtig - denn jetzt wird bargeldloses Bezahlen in Apotheken sozusagen im Viererpack möglich. In das dazu notwendige Terminal können die EC-Karte und ihre neue Geldkarte ebenso eingelesen werden wie die anderen Kreditkarten im POZ- und dem ELV-Verfahren. Online können Apotheker auch den Bankgeschäften nachgehen. Über Vorteile oder mögliche Nachteile konnten sich die Teilnehmer des DAV-Wirtschaftsforums am 26. und 27. April 1997 in Baden-Baden informieren.
Raimund Koschny von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank in Stuttgart stand darüber hinaus mit seinem Team an einem Informationsstand während der gesamten Tagung für Informationsgespräche zur Verfügung: Dort konnte gleich ein multifunktionales Leistungsangebot mit nach Hause genommen werden.
Gewählt werden kann unter drei Terminalgeräten und dem entsprechenden Zubehör. Sie können sowohl gekauft als auch gemietet werden. Neben den einmaligen Kosten (Kauf der Geräte und Installation) kommen monatlichen Gebühren für die Wartung, Transaktionspreise je Vertragspartner und Teilnahmegebühr pro Terminal hinzu.
Natürlich kann in der Apotheke individuell bestimmt werden, welche Karten zur Bezahlung zugelassen werden sollen. Sicherheit und Kosten sind hier abzuwägen. Die Verfahren unterscheiden sich hinsichtlich der Prüfungsschritte (Autorisierung zur Einziehung des Geldes) und der damit für den Händler verbundenen Zahlungsgarantie. So gibt es bei dem Electronic-Cash-Verfahren aufgrund der Bestätigung der Zahlung durch Eingabe der PIN eine Zahlungsgarantie, die beim POZ- und ELV-Verfahren - Bezahlung mit Euro-, Master-, Visa-, American-Express-Karte - nicht im gleichen Maß gegeben ist, der Apotheker kann aber bei einer Lastschriftrückgabe seine Forderung zivilrechtlich geltend machen.
Eine schnelle Zahlungsabwicklung erfolgt insbesondere beim Elektronic Cash mit der EC-Karte, sie könnte bald beschleunigt werden, wenn sich die seit 1997 zur Verfügung stehende "Geldkarte" oder "elektronische Geldbörse" im Markt besser durchsetzt - der Kunde also auf seiner EC-Karte Geld speichert und sein Konto vorbelastet. Als Vorteile für den Händler erwähnte Koschny hier die niedrigeren Kosten, da keine Komminikationskosten anfallen wie bei den anderen Verfahren.
Mit dem kartengestützten Zahlungsverkehr werde bei starker Kundennutzung insgesamt ein Kaufvorgang flexibler und das Beraubungsrisiko geringer. Koschny empfahl den unschlüssigen Seminarteilnehmern daher, in ihren Apotheken die Kunden nach den von ihnen bevorzugten Zahlungsmodalitäten zu befragen.
Geld- und Zeitersparnis mit Homebanking
Via T-Online, dem Netzbetrieb der Deutschen Telekom, wickeln immer mehr Kunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank ihre Bankgeschäfte ab. Die Buchungen sind gebührenfrei, die Portobelastungen werden reduziert. Die Wirtschaftlichkeit ergibt sich, so der Referent, aus Synergieeffekten. Wird ein ISDN-Anschluß gewählt, können Informationen mit bis zu 64.000 bit pro Sekunde versandt werden.
Die Bankprogramme seien sehr ähnlich, so daß ein Programm genügt. Darüber hinaus hat der Benutzer mit T-Online Zugriff auf viele andere Anbieter, wie etwa die Deutsche Bundesbahn, andere Banken, Versicherungen, Versandhäuser, Städte und Gemeinden. Die erhöhten Telefongebühren können kompensiert werden, indem die Kartenzahlungen nur einmal täglich an die Bank weitergegeben werden. Die Gefahr eines Anzapfens des Kontos von anderer Seite ist für Koschny so gut wie ausgeschlossen, weil die Leitung sehr schnell ist. Schwachstellen könne es nur im eigenen Haus geben - falls gerade der gleiche Anschluß gewählt wird.
Mit dem Zahlungsverkehrsprogramm ZV-Light, das von der APO-Bank zu haben ist, können mittels Versand der Zahlungsaufträge an die Bank, diese bestandsorientiert zusammengefaßt, Überweisungen und Lastschriften einfach über die allgemein bekannten Formulare direkt auf dem Bildschirm ausgefüllt und wiederkehrende Empfänger schnell über die Empfängerdatenbank bearbeitet werden. Die Kontoauszüge können einfach über T-Online abgerufen und in einer Übersicht schnell kontrolliert werden. Detaillierte Umsatzinformationen gibt es per Mausklick. Die angezeigten Umsätze (etwa bei Scheckeinzahlungen) können durch eigene persönliche Notizen ergänzt werden. Für das Finanzamt werden jedoch nach wie vor die Original-Kontoauszüge benötigt. Diese werden auf Wunsch nur einmal monatlich ins Haus geschickt.
PZ-Artikel von Erdmuthe Arnold, Baden-Baden © 1997 GOVI-Verlag
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