Preisaufgabe 1999 |
12.04.1999 00:00 Uhr |
Pharmazie
DR. HELLMUTH-HÄUSSERMANN-STIFTUNG
Die Arbeiten sind in fünffacher Ausfertigung bis spätestens 29. Februar 2000 in einem verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort "Dr. Hellmuth-Häussermann-Preisaufgabe" an den Stiftungsvorstand, zu Händen Herrn Götz Schütte, Apothekerkammer Niedersachsen, Postfach 460, 30004 Hannover, zu senden. Eine kurze Darstellung des beruflichen Werdegangs des Bearbeiters ist beizufügen.
Das Kuratorium bestimmt die Preisträger, seine Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Es kann eine Veröffentlichung der mit dem Dr. Hellmuth-Häussermann-Preis ausgezeichneten Arbeiten oder deren Zusammenfassung unter dem Namen des Autors und unter Angabe der Stiftung veranlassen. Das Original der Arbeit bleibt bei der Stiftung.
An der Bearbeitung der Preisaufgaben können Studenten der Pharmazie, Doktoranden der Pharmazie, Pharmaziepraktikanten und Apothekerinnen sowie Apotheker teilnehmen, beziehungsweise Arbeitsgemeinschaften mit bis zu drei Personen aus diesem Kreis. Die Preisaufgaben eignen sich insbesondere für eine pharmazeutische Betätigung des Berufsnachwuchses, die in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber für die Berufspraxis genutzt werden kann. Sie können beispielsweise auch als Projektarbeit im Rahmen der Weiterbildung bearbeitet werden.
Mit der Preisverleihung soll öffentlich dokumentiert werden, daß der Apotheker einen Beruf mit wissenschaftlichem Anspruch ausübt. Durch die Mitarbeit an den Preisaufgaben wird interessierten Kolleginnen und Kollegen die Chance gegeben, sich neben ihrer täglichen Arbeit auch schöpferisch an der Erarbeitung der Grundlagen unserer beruflichen Tätigkeit zu beteiligen.
Die Preisaufgaben 1999 befassen sich mit dem zentralen Thema Qualitätssicherung. Seit jeher bestimmt qualitätsorientiertes Denken und Handeln die pharmazeutische Berufsausübung. Man denke beispielsweise an die Jahrhunderte alte Tradition des Fortschreibens der Arzneibücher, die Neuordnungen der Ausbildungen oder die Fortbildung, die das während der Ausbildung erworbene Wissen an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anpaßt.
Dennoch hat die Frage der Qualitätssicherung im Lichte der Diskussion über die Rolle des Apothekers und der Apothekerin im Gesundheitswesen eine neue Dimension erhalten. Ziel muß es dabei sein, die vorhandene Qualität pharmazeutischer Leistungen nachweisbar zu dokumentieren, sie zu jeder Zeit zu reproduzieren, sie aber auch ständig zu hinterfragen und zum Wohle des Patienten weiterzuentwickeln. Der Vorstand der Hellmuth-Häussermann-Stiftung hat sich daher entschlossen, die Preisaufgaben 1999 diesem Thema zu widmen.
Preisaufgabe 1: Qualitätssicherung bei der Herstellung Erythromycin-haltiger Rezepturen
Jährlich werden in deutschen Apotheken insgesamt etwa 25 Millionen Rezepturen hergestellt. Immer wieder kommt es dabei, zum Beispiel aufgrund von Inkompatibilitäten oder Instabilitäten, zu Problemen. Am Beispiel des Antibiotikums Erythromycin, das bei der Verarbeitung in Rezepturen nicht unproblematisch ist, soll ein Leitfaden erarbeitet werden, wie Rezepturen bereits im Vorfeld der Herstellung auf Plausibilität überprüft werden können. Dabei sollen nicht nur die Verfahrensweise an sich dargestellt, sondern auch konkrete Angaben, zum Beispiel über mögliche Inkompatibilitäten mit anderen Rezepturbestandteilen oder eine zu erwartende Instabilität des Wirkstoffes, gemacht werden.
Folgende Aspekte könnten dabei diskutiert werden:
Preisaufgabe 2: Beratung des Patienten über die richtige Anwendung von Darreichungsformen
Probleme des Patienten bei der sachgerechten Anwendung von Arzneimitteln sind mit eine Ursache für Non-Compliance, das heißt das Nichteinhalten der medikamentösen Therapie. Eine fehlerhafte Anwendung ist nicht nur wegen mangelnder Kenntnisse bei erstmaliger Anwendung, sondern auch bei längerem Gebrauch von Arzneimitteln zu beobachten. Der Apotheker sollte deshalb Fehlermöglichkeiten, die arzneiformbedingt bei der Anwendung von Arzneimitteln geschehen können, kennen, sie bei der Abgabe abschätzen und entsprechend informieren und beraten können.
Für drei der beispielhaft genannten Zubereitungen/Darreichungsformen sollen Ablaufschemata erstellt werden, die den Apotheker bei der Beratung der Patienten über die richtige Anwendung von Darreichungsformen unterstützen:
Sofern jeweils zutreffend, sollen zum Beispiel folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Preisaufgabe 3: Ernährungsberatung
Der Gesundheitsberatung und damit auch der Ernährungsberatung kommt im Sinne präventiver Maßnahmen angesichts der Kostensituation im Gesundheitswesen eine äußerst wichtige Rolle zu. Die Bevölkerung setzt dabei in die Beratung in der Apotheke ein hohes Vertrauen. Dieses sollte genutzt werden, um die Position des Apothekers nicht nur als Arzneimittelfachmann, sondern auch als Ansprechpartner in allen gesundheitsbezogenen Fragen zu festigen und auszubauen. Am Beispiel des Übergewichts, Sonderformen der Ernährung, zum Beispiel von Senioren, oder einer Erkrankung, bei der auf die richtige Ernährung zu achten ist, soll ein Ablaufschema erarbeitet werden, das die bei der Beratung anzusprechenden Punkte dokumentiert und somit eine Handlungshilfe anbietet.
Folgende beispielhaft genannten Erkrankungen kämen dafür in Frage: Diabetes mellitus, Gicht, Osteoporose, Fettstoffwechselerkrankungen, Zöliakie/Sprue, Laktoseintoleranz, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -intoleranzen
Folgende beispielhaft genannten Punkte sollten dabei gegebenenfalls berücksichtigt werden: Allgemeiner Gesundheitszustand (Gewicht, vorliegende Erkrankungen, einzunehmende Arzneimittel, sportliche Betätigung und so weiter), bisherige Ernährungsgewohnheiten, Hinweise zur Ernährungsumstellung (zu empfehlende, eingeschränkt zu empfehlende beziehungsweise zu meidende Nahrungsmittel, gegebenenfalls Ernährungsplan), sonstige Empfehlungen, zum Beispiel sportliche Betätigung, Selbsthilfegruppen und so weiter.
Weitere Auskünfte zu den Preisaufgaben erteilen
Apotheker Götz Schütte
von der Apothekerkammer Niedersachsen
(Telefon 0511-39009931)
oder
Dr. Christiane Eckert-Lill
von der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
(Telefon 06196-928134).
Stiftungsvorstand
Hans Günther Friese
Präsident der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Dr. Hermann Vogel
Vizepräsident der Bundesapothekerkammer
Götz Schütte
Geschäftsführer der Apothekerkammer Niedersachsen
Kuratorium
Professor Dr. Henning Blume
Friedrichsdorfer Straße 17b
61352 Bad Homburg
Apothekerin Dorothea Grimm
Diesterstraße 11
30959 Hemmingen
Dr. Hartmut Morck
Pharmazeutische Zeitung
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn
Dr. Martin Schulz
ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn
Apothekerin Christine Meinecke
Rats-Apotheke
Marktplatz 15
37574 Einbeck
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