Hintergründe zur neuen Polio-Impfempfehlung |
06.04.1998 00:00 Uhr |
Pharmazie
Die STIKO hat diese Alternativen am 21. Januar 1998 abschließend erörtert und folgenden Beschluß gefaßt: Die Beibehaltung von OPV als Regelimpfung ist wegen des Risikos einer vakzineassoziierten paralytischen Poliomyelitis langfristig nicht mehr tolerierbar. Eine sequentielle Impfung reduziert zwar das Risiko einer VAPP für den Impfling, nicht aber für ungeimpfte Kontaktpersonen. Für die Populationsimmunität bietet die sequentielle Impfung keinen entscheidenden Vorteil. Daher werden die Empfehlungen der STIKO, Stand März 1997, hinsichtlich der Schutzimpfung gegen Poliomyelitis wie folgt aktualisiert:
Als Polioimpfstoff der Wahl wird IPV empfohlen. IPV ist sicher wirksam und verursacht keine VAPP. Auch Personen mit Immunschwäche können risikolos mit IPV geimpft werden. Die Umstellung von OPV auf IPV ist ohne Schaden für die Akzeptanz des Impfplans möglich, nachdem ein erster Kombinationsimpfstoff, der eine IPV-Komponente enthält, vom Paul-Ehrlich-Institut zugelassen worden ist. Die Zulassung weiterer IPV-Kombinationsimpfstoffe steht bevor. Der weiterhin zugelassene OPV-Impfstoff ist der Impfstoff der Wahl zur etwaigen Abriegelung von Polio-Ausbrüchen nach Anordnung durch die Gesundheitsbehörden.
Zur Immunisierung gegen Diphtherie, Pertussis, Tetanus, Poliomyelitis und Infektionen durch Haemophilus influenzae Typ b werden Kombinationsimpfstoffe empfohlen, die IPV enthalten. Das bisherige Impfschema, beginnend mit dem 3. Lebensmonat, bleibt unverändert. Andere Antigenkombinationen, zum Beispiel unter Einbeziehung einer Hepatitis-B-Komponente, sind in Vorbereitung. Ab Beginn des 11. Lebensjahres wird für Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) eine Wiederimpfung mit einem IPV-haltigen Impfstoff empfohlen. Dafür geeignete IPV-Kombinationsimpfstoffe, wie beispielsweise Td-IPV, werden entwickelt. Die Beipackzettel der Hersteller sind zu beachten.
Ungeimpfte Erwachsene (ab vollendetem 18. Lebensjahr) sollten mit IPV gegen Poliomyelitis geimpft werden. Eine unvollständige Grundimmunisierung sollte vervollständigt werden. Personen mit beruflicher Exposition, mit engem Kontakt zu Poliokranken und Reisende in Endemiegebiete sollten unverzüglich mit IPV oder IPV-haltigen Impfstoffen geschützt werden, wenn die Impfungen der Grundimmunisierung nicht vollständig dokumentiert sind oder die letzte Impfung der Grundimmunisierung beziehungsweise die letzte Wiederimpfung gegen Poliomyelitis länger als 10 Jahre zurückliegen. Das gleiche gilt für Aussiedler, Flüchtlinge oder Asylbewerber aus Endemiegebieten.Eine routinemäßige Wiederimpfung gegen Poliomyelitis wird ab vollendetem 18. Lebensjahr nicht empfohlen.
Bei unvollständiger Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis gilt allgemein, daß die ausstehenden Impfungen mit einem IPV-haltigen Impfstoff nachzuholen sind. Dabei ist der Mindestabstand von vier Wochen zwischen den einzelnen Impfungen einzuhalten. Größere Impfabstände zur letzten Impfung sind zulässig. Jede Impfung gilt. Auch eine für viele Jahre unterbrochene Grundimmunisierung muß unabhängig von der Art des zuvor verwendeten Impfstoffs nicht neu begonnen werden.
Ouelle: Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO), Epidemiolgisches Bulletin 4/98.
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