Politik 3 |
18.03.2002 00:00 Uhr |
Der BKK-Landesverband Bayern hat mit DocMorris einen Arzneimittelliefervertrag geschlossen. Die Regelung solle für einen geordneten Versand sorgen und "Transparenz in ein interessantes Leistungsgeschehen bringen", sagte der BKK-Vorstandsvorsitzende Gerhard Schulte am 19. März vor der Presse.
Der Vertrag, der am 15. März in Kraft trat, regelt die Belieferung von ärztlichen und zahnärztlichen Rezepten. Die niederländische Versandapotheke soll nach dem Sachleistungsprinzip mit der BKK abrechnen und dieser einen gestaffelten Mindestrabatt zwischen 2 und 9 Prozent auf den deutschen Apothekenverkaufspreis gewähren. Auch die Abrechnung nach dem Kostenerstattungsprinzip ist laut BKK möglich. Die Zuzahlung des Patienten ist nicht vertraglich geregelt. Dies sei Sache von DocMorris, sagte Schulte auf Nachfrage.
Riesige Einsparungen erwartet die Kasse nicht. "Es wird keine Arzneimittel zum halben Preis geben." Aber man wolle den Versicherten, gemeint sind - natürlich - chronisch kranke Menschen, einen weiteren Weg bieten, Arzneimittel zu bekommen. Darüber werde man sie informieren, aber die BKK wolle niemanden drängen, bei DocMorris zu bestellen, sagte Schulte auf Nachfrage der PZ. Er schätze die Beratung in der Apotheke. Wer diese braucht, solle in die öffentliche Apotheke gehen. Gleichwohl schätzt er, dass 20 Prozent des Apothekenumsatzes über den Versand laufen könnten.
Nach Ansicht der BKK gilt auch für Arzneimittel das Recht des freien Warenverkehrs in der EU. Der BKK-DocMorris-Vertrag liege derzeit zur Prüfung im bayerischen Sozial- und im Gesundheitsministerium, sagte Schulte. Er erwartet, dass das Versandverbot in Deutschland nach der Bundestagswahl fällt und die Umstellung "spätestens nächstes Jahr" kommt. Aktuelle Aktivitäten seien "geordnete Rückzugsgefechte". Der BKK-Chef ist sich sicher: "Wenn der europäische Gerichtshof die deutsche Regelung eindampft, werden deutsche Apotheker als Erste auf die Aufhebung des Versandverbotes drängen." Dann würden sie auch Verträge mit den Kassen schließen.
Der BKK kann es recht sein. Sie will ihre Aktivitäten ohnehin nicht auf DocMorris beschränken, sondern auch mit anderen Versandhändlern Verträge schließen. Namentlich nannte Schulte den Schweizer Anbieter MediService.
In einer ersten Stellungsnahme sicherte der Geschäftsführer des Bayerischen Apothekerverbandes, Dr. Stefan Weber, zu, dass nach Rücksprache mit einem Anwalt unverzüglich die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet würden. Dies solle unabhängig von der Äußerung des Ministeriums geschehen
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