Nachbesserung notwendig |
15.02.2017 08:58 Uhr |
Von Christina Hohmann-Jeddi, Bonn / In der aktuellen Form trägt der Medikationsplan nicht zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei. Eine Nachbesserung ist nötig und auch vorgeschrieben, doch der Zeitplan hierzu ist wohl nicht einzuhalten. Das machte Professor Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), auf dem Zukunftskongress des Apothekerverbands Nordrhein in Bonn deutlich.
Im E-Health-Gesetz ist festgelegt, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte, der dauerhaft mehr als drei Wirkstoffe verordnet bekommt, ein Anrecht auf einen Medikationsplan hat. Dieser Plan soll unter anderem die Wirkstoffe sowie die Dosierungen und Gründe der Einnahme übersichtlich aufführen. Derzeit wird der Plan vom Vertragsarzt erstellt und dem Patienten in Papierform ausgehändigt. Um Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung des Medikationsplans zu regeln, hatten die Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) vergangenes Jahr eine Vereinbarung erarbeitet.
Das Modellprojekt ARMIN gilt als Vorbild für die Umsetzung des ab 2018 bundesweit vorgesehenen elektronischen Medikationsplans.
Foto: ABDA/Peter van Heesen
Derzeit befänden sich die drei Parteien erneut in Verhandlungen, denn die Vereinbarung soll erstmals bis zum 30. April fortgeschrieben werden, berichtete Schulz. Die Aktualisierung soll Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Daten in den von Vertragsärzten zur Verordnung genutzten elektronischen Programmen einheitlich abgebildet und für die elektronische Verarbeitung und Nutzung zugänglich werden. »Dies wird vermutlich nicht flächendeckend bis zum 1. Mai möglich sein«, sagte Schulz.
Kritischer Zeitplan
Auch bezüglich des Zeitplans für die elektronische Gesundheitskarte zeigte sich der AMK-Vorsitzende skeptisch. Ab 2018 soll der Medikationsplan in digitaler Form verfügbar sein, und ab 2019 sollen Aktualisierungen des Plans sowohl vom Arzt als auch vom Apotheker mittels der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Dies würde wohl nicht erreicht werden, sagte Schulz. Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur sowie die inhaltliche Umsetzung und die technische Umsetzung der Datenverarbeitung in den ärztlichen Verrechnungsstellen seien »herausfordernd«.
Der Medikationsplan hat in seiner bisherigen Form einige Schwächen. Zum einen stellt er in seiner Papierversion immer nur eine Momentaufnahme dar, da eine Pflege des Plans nur in digitaler Form effizient möglich ist. Zudem ist ein Medikationsplan nur dann sinnvoll, wenn die Medikation nicht nur gelistet, sondern auch geprüft wird. Eine Analyse durch den Apotheker ist bislang aber nicht vorgesehen.
Um die Arzneimitteltherapiesicherheit tatsächlich zu erhöhen, muss der Medikationsplan nicht nur geprüft, sondern auch vollständig sein und verstanden werden. Beides sei derzeit nicht gegeben, wie mehrere Untersuchungen zeigen, betonte Schulz. Eine Vollständigkeit scheint demnach erst möglich, wenn die Daten von Arzt, Patient, Apotheker und Krankenkasse zusammenkommen.
Vorbild ARMIN
Dies sei bei der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) der Fall, berichtete Schulz. Hier werden die Informationen aus vier Datenquellen zusammengeführt und die so erstellte Liste durch den Apotheker analysiert. Über einen sicheren Server, an den Arzt und Apotheker angeschlossen sind, können die beiden Heilberufler den Medikationsplan austauschen und auch kommunizieren. »Beide arbeiten an nur einem Plan, der vollständig digital erstellt und gepflegt wird«, betonte Schulz. Dies sei eine Art Vorläufer für den elektronischen Medikationsplan. Viele der Hürden, die diesem noch im Weg stehen, wurden in dem Modellprojekt bereits genommen, berichtete Schulz. Auch Fachärzte und andere Krankenkassen hätten ihr Interesse angemeldet, sich an ARMIN zu beteiligen. /