In-Prozess-Kontrollen für Pasten |
05.03.2013 18:05 Uhr |
Von Mona Tawab / Pasten unterscheiden sich von Salben und anderen halbfesten Zubereitungen in ihrem Feststoffanteil, der häufig aus Stärke, Titandioxid oder Zinkoxid besteht. Vor diesem Hintergrund bietet sich für die In-Prozess-Kontrolle vor allem die Bestimmung der Teilchengröße an, da Feststoffe in der Paste nicht gelöst vorliegen.
Ein Gerät zur orientierenden Grenzprüfung der Teilchengröße in halbfesten Zubereitungen ist das Grindometer. In einer Metallplatte befinden sich eine bis zwei keilförmige, circa 1 cm breite Rinnen mit kontinuierlich zunehmender Tiefe und entsprechender Graduierung zwischen 0 und 30 µm oder 0 und 100 µm. Im Rahmen der Prüfung wird eine ausreichende Menge der Paste gleichmäßig mit einem Metallkeil in Richtung der sich verringernden Rinnentiefe ausgestrichen.
Grindometermessung
Foto: ZL
Sobald die maximale Teilchengröße des suspendierten Stoffes die Rinnentiefe übersteigt, werden Schleifspuren innerhalb der Probe sichtbar, deren Beginn anhand der Skala einem entsprechenden Größenbereich der Partikel zugeordnet werden kann. Bei diesem Verfahren handelt es sich um eine orientierende Grenzprüfung.
Alternativ kann auch die Mikroskopie als einfache, schnelle und unkomplizierte Methode zur Prüfung der Teilchengröße eingesetzt werden. Das mit Lichtmikroskopen maximal erreichbare Auflösungsvermögen ist abhängig von der Wellenlänge des verwendeten Lichts und liegt bei etwa 0,2 µm.
Des Weiteren lassen sich auch bei Pasten allein aus der makroskopischen Begutachtung diverse Qualitätsmerkmale abprüfen, wie die gleichmäßige Beschaffenheit, die Farbe, der Geruch, die Konsistenz, die Streichfähigkeit (gut oder schwer) und die Abwesenheit von Kristallen. /