Skandal mit Déjà-vu-Effekt |
26.07.2011 15:17 Uhr |
Von Martina Janning / Wenn die Grünenthal Pharma GmbH könnte, würde sie den Fall Contergan aus ihrer Firmengeschichte streichen. Gleich zweimal bescherte das Schlafmittel dem Unternehmen eine große Krise. Sein Ruf leidet noch immer darunter. Welche Fehler Grünenthal gemacht hat, erläutert der Krisenforscher Frank Roselieb.
PZ: Was ist das Besondere am Contergan-Skandal?
Roselieb: Der Contergan-Skandal ist erstens der Branchen-GAU bei Arzneimitteln schlechthin und gilt bis auf Weiteres als negative Messlatte für den gesamten Wirtschaftszweig. Zweitens gab es einen Déjà-vu-Effekt durch den Film, der erst rund 45 Jahre nach dem Vermarktungsstopp von Contergan entstand und den Fall wieder in die Öffentlichkeit brachte. Drittens hat der Hersteller Grünenthal es bis heute nicht verstanden, in der breiten Öffentlichkeit glaubhaft zu vermitteln, dass seine Krisenkommunikation gar nicht so schlecht war.
PZ: Grünenthals Krisenkommunikation war gar nicht so schlecht?
Die Krisenbewältigung von Grünenthal in den 1960er-Jahren war besser als ihr heutiger Ruf.
Roselieb: Die Krisenbewältigung von Grünenthal in den 1960er-Jahren war besser als ihr heutiger Ruf. Gemessen an den damaligen Rahmenbedingungen hat Grü-nenthal schnell und konsequent reagiert. Man kann dem Unternehmen nicht vorwerfen, es habe sich den Vorwürfen entzogen und sei abgetaucht. Es hätte auch Insolvenz anmelden und sich zurückziehen können, wie es zum Beispiel das Unternehmen getan hat, das im Januar 2011 mutmaßlich für den Dioxin-Skandal verantwortlich war, bei dem technische Fette in Tierfutter gelangt sein könnten.
PZ: Aber in der Öffentlichkeit beeinflusst der Contergan-Skandal das Image von Grünenthal bis heute.
Roselieb: Das liegt daran, dass das Unternehmen einen Klage-Marathon gestartet hat. Als 2006 die öffentlichen Recherchen und Dreharbeiten zum Film »Contergan – Eine einzige Tablette« begannen, hätte Grünenthal eigentlich Ruhe bewahren können. Natürlich hätte der Film kurzfristig für Aufmerksamkeit gesorgt, natürlich wäre Grünenthal in Teilen unfair und unsachlich kritisiert worden. Doch für eine langfristige Beschäftigung hätte dem Thema in der Öffentlichkeit der nötige Schwung gefehlt. Spätestens sechs bis acht Wochen nach der Ausstrahlung hätte sich das Thema von selbst aus den Medien bewegt.
PZ: Was genau hat Grünenthal falsch gemacht?
Roselieb: Grünenthal hat Öl ins Feuer gegossen, indem das Unternehmen durch drei Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht bestimmte Passagen im Film verbieten lassen wollte, obwohl der Film noch gar nicht gesendet worden war. Der weitere Weg des Krisenfalls war damit vorgezeichnet: Über Monate hinweg wartete die Öffentlichkeit voller Spannung auf den Film. Medien griffen das Thema gierig und fortwährend auf. Entsprechend hoch war schließlich die Einschaltquote. Das bis dahin in der breiten Öffentlichkeit weitgehend unbekannte Unternehmen Grünenthal wurde plötzlich bundesweit bekannt. Es kam zu dem, was wir in der Krisenforschung den David-Goliath-Effekt nennen.
PZ: Was meinen Sie mit David-Goliath-Effekt?
Roselieb: Dieser Krisenfall lebt sehr stark von den tragischen Bildern der Menschen, die durch Contergan verstümmelt wurden. Die von Grünenthal mit Klagen überhäufte Filmproduktionsfirma räumte einen Filmpreis nach dem anderen ab. Der Produzent Michael Souvignier konnte bei jeder Dankesrede genüsslich an Grünenthal appellieren, nicht länger zu klagen, sondern mit den Opfern zu reden. Sachlich war das falsch, denn Grünenthal hatte längst mehrfach den Dialog mit den Opfern gesucht. Doch das interessierte niemanden mehr, schließlich waren die Rollen – Gut gegen Böse – durch die Klage klar verteilt.
PZ: Was können andere Firmen aus Grünenthals Krisenmanagement lernen?
Roselieb: Bis auf den fatalen Klage-Marathon hat Grünenthal vieles richtig gemacht. Quasi lehrbuchgerecht hat das Unternehmen auf seiner Internetseite mehrfach Bedauern ausgedrückt, eine Chronologie der Ereignisse angeboten, kompakte FAQ bereitgestellt, selbst Detailfragen kompetent beantwortet und eine Ansprechpartnerin samt Foto präsentiert. Selbst bei Google hat das Unternehmen nach dem Film kostenpflichtige sogenannte Adwords geschaltet, um bei den Suchergebnissen zu Contergan vor lauter Fremdmeldungen nicht unterzugehen. Negativ war allerdings, dass die Eigentümerfamilie von Grünenthal in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit relativ spät in Erscheinung getreten und auf die Contergan-Betroffenen zugegangen ist.
PZ: Warum ist es Grünenthal nicht gelungen, seine Krisenkommunikation gut darzustellen?
Roselieb: Das verstehen wir am Institut für Krisenforschung auch nicht so ganz. Ein Problem ist sicherlich, dass Grünenthal eine verhältnismäßig kleine Pharmafirma ist und kein Massenprodukt herstellt. Deshalb muss das Unternehmen immer erklären, was es eigentlich Gutes macht. Das gelingt in einer Krise nicht, wenn es vorher keine für die breite Öffentlichkeit gedachte Kommunikation gab. Vielleicht hätte es etwas geändert, wenn Grünenthal den Fall nicht selbst aufgearbeitet hätte. Normalerweise macht ein neutraler Dritter die Aufarbeitung. Dadurch soll deutlich werden, dass nichts verheimlicht oder verschlampt wird. Ob das jetzt noch etwas bringen würde, ist aber fraglich.
PZ: Was könnte Grünenthal für seine Reputation tun?
Roselieb: Eigentlich kann das Unternehmen nichts mehr machen. Gespräche haben stattgefunden, Geld ist geflossen und das Arzneimittelrecht wurde grundlegend reformiert. Grünenthal bleibt letztlich nur die Hoffnung, dass der Contergan-Skandal mit der Zeit in Vergessenheit gerät. /
Frank Roselieb ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Krisenforschung, einem Ableger der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Roselieb und seine Kollegen haben den Contergan-Skandal mehrfach untersucht, auch im Hinblick auf die Frage, ob die danach getroffenen Gesetzesänderungen ausreichen, um die Sicherheit von Arzneimitteln zu garantieren.
1. Oktober 1957 | Grünenthal bringt den Wirkstoff Thalidomid unter dem Markennamen »Contergan« als rezeptfreies Schlafmittel auf den westdeutschen Markt. |
---|---|
Oktober 1959 | Erste Meldungen, dass Thalidomid Nervenreizungen an Händen und Füßen auslösen könnte (Polyneuritis). |
1. August 1961 | Das erste Arzneimittelgesetz tritt in Kraft. Es sieht keine Prüfung der Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten vor, sondern nur eine Registrierung. |
1961 | Grünenthal fügt Hinweise auf Nebenwirkungen in die Gebrauchsinformation ein. Im Mai 1961 beantragt Grünenthal die Rezeptpflicht für Contergan wegen der Polyneuritis-Gefahr. |
16. November 1961 | Der Hamburger Kinderarzt Dr. Widukind Lenz äußert den ersten Verdacht, dass es einen Zusammenhang zwischen Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid gibt. Etwa zur gleichen Zeit spricht auch der australische Gynäkologe Dr. William G. McBride diesen Verdacht aus. |
27. November 1961 | Grünenthal nimmt Contergan in Westdeutschland vom Markt. Bei rund 5000 Kindern in Deutschland hat das Schlafmittel beträchtliche Fehlbildungen an den Gliedmaßen und an inneren Organen ausgelöst. |
1962 | Wissenschaftler weisen zum ersten Mal im Tierversuch nach, dass Thalidomid zu angeborenen Fehlbildungen führen kann. |
1964 | Der Bundestag verabschiedet das »Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes«, in dem erstmals die Anforderungen zur Prüfung von Arzneimitteln definiert sind. |
27. Mai 1968 | Das Gerichtsverfahren gegen neun leitende und wissenschaftliche Mitarbeiter von Grünenthal beginnt in Alsdorf bei Aachen. |
April 1970 | Grünenthal erklärt sich bereit, 100 Millionen D-Mark zu zahlen, wenn damit alle weiteren Forderungen an das Unternehmen und die Angeklagten ausgeschlossen werden. Das Unternehmen und Vertreter der deutschen Contergan-geschädigten Kinder vereinbaren einen Vergleich. |
18. Dezember 1970 | Das Gericht stellt das Strafverfahren gegen die Beschuldigten ein. |
1972 | Die Bundesregierung gründet die öffentlich-rechtliche Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder«. Der Bund zahlt 100 Millionen Mark in die Stiftung ein, Grünenthal 114 Millionen Mark. Grünenthal wird von weiteren Ansprüchen freigestellt. Contergan-Geschädigte bekommen eine monatliche Opferrente, die je nach Schädigung zwischen 51 und 230 Euro beträgt. |
1978 | Das westdeutsche Arzneimittelgesetz wird reformiert. Die Behörden prüfen nun bei jeder Zulassung eines neuen Medikaments, ob Wirksamkeit und Sicherheit ausreichend belegt sind, und machen eine Nutzen-Risiko-Abwägung. |
Juni 2003 | Grünenthal stellt die Abgabe von Thalidomid ein. Seit den 1970er-Jahren hatte das Unternehmen Thalidomid-Tabletten auf Anfrage der Weltgesundheitsorganisation WHO an Leprakrankenhäuser abgegeben. Seit 1964 ist bekannt, dass Thalidomid gegen Lepra wirksam ist. Grünenthal erzielte durch die Thalidomid-Lieferungen nach eigenen Angaben keine Gewinne. |
Dezember 2005 | Die Stiftung »Hilfswerk für behinderte Kinder« wird in »Conterganstiftung für behinderte Menschen« umbenannt. |
2006 | Grünenthal klagt gegen die Ausstrahlung des Fernseh-Zweiteilers »Contergan – Eine einzige Tablette«, der das Thema fiktional aufarbeitet. Ende Juli 2006 stoppt das Hamburger Landgericht die Ausstrahlung. |
Juli 2008 | Opferrenten für Contergan-Geschädigte werden verdoppelt. Sie liegen nun zwischen 242 und 1090 Euro. |
7. und 8. November 2008 | Die ARD zeigt den Film mit einer begleitenden Dokumentation. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Klage von Grünenthal gegen die Ausstrahlung zuvor abgewiesen. |
Juli 2009 | Grünenthal zahlt 50 Millionen Euro an die Conterganstiftung und stockt deren Kapital damit auf 100 Millionen Euro auf. Das Geld ist für jährliche Sonderzahlungen an die Contergan-Opfer gedacht. |
2010 | Die Stiftung hat bislang rund 500 Millionen Euro an die rund 2800 Contergan-Geschädigten ausgezahlt, die noch in Deutschland leben. |
Juli 2011 | Grünenthal beginnt, schwer geschädigten Contergan-Opfern Sachleistungen zu bezahlen, die die Sozialkassen nicht tragen. Über das jährliche Budget macht das Unternehmen keine Angaben. Der Bundesverband der Contergangeschädigten kritisiert mangelnde Transparenz bei der Vergabe des Geldes. Der Verband fordert unter anderem Einmalzahlungen für Betroffene von im Schnitt 100 000 Euro. Die Conterganrenten steigen auf 250 bis 1127 Euro. Ihre Entwicklung ist an die der gesetzlichen Rente gekoppelt. |