Das ist zu beachten |
17.05.2011 14:38 Uhr |
Von Lisa Schlegel, Holger Latsch und Manfred Schubert-Zsilavecz / Die Bestimmung von Blutwerten wie dem Glucose- oder Cholesterolwert gehören heutzutage zum Dienstleistungsangebot in fast jeder Apotheke. Durch das Screeningangebot tragen die Apotheker zur Prävention bei, indem sie Risikopatienten identifizieren und an den Arzt verweisen. Können und Sorgfalt sind bei der Messung gefragt.
Häufig beschränken sich die Blutuntersuchungen in Apotheken auf die beiden Parameter Glucose- und Gesamtcholesterol. Es gibt jedoch auch Apotheken, die ein breiteres Spektrum an Bestimmungen durchführen, wie zum Beispiel die des Lipid-Profils (Gesamtcholesterol, HDL, LDL und Triglyceride). Durch die hohe Zahl an Kundenkontakten ist die Apotheke optimal geeignet, um durch derartige Screeninguntersuchungen Risikopatienten für Diabetes mellitus Typ 2 beziehungsweise kardiovaskuläre Ereignisse erkennen und frühzeitig an den Arzt verweisen zu können. Weiterhin kann bei bestimmten Erkrankungen, in Abstimmung mit dem Arzt, ein therapieunterstützendes Monitoring stattfinden, zum Beispiel des HbA1c-Wertes.
Blutuntersuchungen gehören zum Service vieler Apotheken. Dabei kommt es auf Sicherheit und Qualität der Messung und Beratung an.
Foto: PZ/Müller
Entscheidend ist, dass die Kapillarblutuntersuchungen standardisiert und qualitätsgesichert ablaufen und alle Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt werden. Hierzu empfiehlt es sich, die Blutuntersuchungen in das gegebenenfalls schon vorhandene Qualitätsmanagement einzubinden. Ideale Hilfestellung hierzu bietet die Leitlinie der Bundesapothekerkammer (BAK) »Physiologisch-chemische Untersuchungen in der Apotheke – Durchführung von Blutuntersuchungen« vom Mai 2010, inklusive Kommentar und Arbeitshilfen (1).
Folgende Punkte sind zu beachten: Blutuntersuchungen sollten nur von qualifiziertem pharmazeutischen Personal durchgeführt werden. Schwangere und stillende Mitarbeiterinnen sollten ausgenommen werden. Eine kostenlose Hepatitis-B-Immunisierung sowie eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung muss den Beschäftigten vom Arbeitgeber angeboten werden. Kittel und Handschuhe sind zu tragen.
Neben hygienischen Bedingungen und geeigneten Lagerungstemperaturen für Teststreifen und Messgerät ist Diskretion am Beratungsplatz angezeigt. Das verwendete Gerät muss in einem sauberen Zustand und das Personal mit der Anwendung vertraut sein. Die Haltbarkeit der Teststreifen sollte geprüft werden, wobei zu beachten ist, dass diese nach Anbruch teilweise verkürzt ist.
Vor der Blutentnahme sollte sich der Patient die Hände gründlich waschen, auch um die Durchblutung zu fördern. Diese kann zusätzlich gefördert werden, indem der Patient die Arme schleudert oder die Fingerkuppe reibt. Die Einstichstelle sollte desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel (zum Beispiel Isopropylalkohol 70 Prozent) muss vor der Blutentnahme vollständig getrocknet sein. Dazu dürfen in der Regel nicht die bei den meisten Geräten mitgelieferten Stechhilfen verwendet werden. Diese sind nur für den Eigengebrauch durch den Patienten und nicht für die professionelle Anwendung bei verschiedenen Personen vorgesehen. Eine Gefährdung des Personals oder nachfolgender Kunden durch Kontakt mit potenziell infektiösem Material muss weitestgehend ausgeschlossen sein. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat zu diesem Zweck auf ihrer Homepage eine »Liste sicherer Produkte« zum »Schutz vor Stich- und Schnittverletzungen« (2) veröffentlicht, in der geeignete Arbeitsgeräte zur Kapillarblutentnahme zu finden sind. Bekannt sind zum Beispiel die Einmalstechhilfen Accu-Chek Safe-T-Pro Uno und Plus der Firma Roche Diagnostics. Alle verwendeten und möglicherweise kontaminierten Utensilien müssen umgehend in einem speziell dafür geeigneten, durchstichsicheren Behälter entsorgt werden.
Patient und Beratungsgespräch
Blutuntersuchungen sind immer Momentaufnahmen. Insbesondere bei der Glucose-Bestimmung ist der Zeitpunkt der letzten Mahlzeit entscheidend und eine Messung daher nicht immer sinnvoll. Aber auch Faktoren wie bestimmte Erkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten können die Messung beeinflussen.
Quetschen des Fingers (Plasmawasser)
Desinfektionsmittel nicht vollständig verdunstet
Hände nicht gewaschen (Triglyceride, Schweiß, ersten Blutstropfen verwerfen)
Blutmenge nicht ausreichend
fehlerhaftes Auftragen des Blutes auf Teststreifen
Die Aufgabe der Apotheke ist auf die Ermittlung und Bekanntgabe der Messwerte beschränkt. Eine Diagnosestellung darf zu keinem Zeitpunkt erfolgen, sondern liegt in der Kompetenz des Arztes. Sehr wichtig ist jedoch die Hilfestellung bei der Einordnung der Messwerte im Hinblick auf die Referenzbereiche sowie die Abschätzung der Dringlichkeit des nächsten Arztbesuches. Die Messwertmitteilung sollte immer auch schriftlich erfolgen. Hierzu gibt es einen Informationsbogen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) und des Zentrums für Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) (3).
Qualitätskontrolle
Je nach Anzahl der Blutuntersuchungen in der jeweiligen Apotheke muss für jedes Gerät zweimal täglich bis einmal wöchentlich eine interne Qualitätskontrolle (Messen mit der herstellereigenen Kontrolllösung) und – sofern bei dem betreffenden Gerät notwendig – auch der tägliche Gerätecheck durchgeführt werden. Ergänzend dazu empfiehlt die BAK, einmal jährlich an einem Ringversuch zur externen Qualitätssicherung teilzunehmen. Bereits seit 1999 bietet das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) interessierten Apotheken diesen Service an. Es können alle auf dem deutschen Markt befindlichen Messgeräte und mittlerweile zwölf verschiedene Parameter zum Ringversuch angemeldet werden. Jedes Jahr stehen vier Termine zur Auswahl (Januar, April, Juli und Oktober). Die Apotheke erhält vom ZL zwei speziell für ihr Messgerät ausgewählte Kontrollproben inklusive Gebrauchsanweisung und muss diese innerhalb eines bestimmten Zeitraumes genau wie eine Patientenprobe untersuchen. Im Unterschied zu der internen Qualitätskontrolle, die meist mit einer gefärbten wässrigen, künstlichen Kontrolllösung mit bekanntem Zielwert durchgeführt wird, kommen im Ringversuch Serum- beziehungsweise Vollblutproben zum Einsatz. Diese basieren auf menschlichem oder tierischem Ursprung und sind daher dem eigentlichen Probenmaterial – nämlich Kapillarblut – viel ähnlicher. Bei der Beurteilung der Ergebnisse durch das ZL muss jeder Gerätetyp einzeln ausgewertet werden, da aufgrund der Unterschiede der Geräte in Kalibrierung, enzymatischer Methode und Messverfahren bei der Verwendung von Kontrollmaterialien andere Messwerte für den gleichen Parameter erhalten werden können.
Als Grundlage zur Bewertung dient die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung von laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen (Rili-BÄK) (4). Hier ist für jeden Parameter genau festgelegt, um wie viel Prozent vom Sollwert abgewichen werden darf. Wenn mit einem Gerät beide Kontrollproben richtig bestimmt werden, erhält die Apotheke für ihre Messungen ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr, das die ordnungsgemäße Qualität ihrer Untersuchungen bestätigt. /
Die Anmeldung zu den Ringversuchen sowie ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker unter www.zentrallabor.com.
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Bundesapothekerkammer (BAK): Leitlinie zur Qualitätssicherung physiologisch-chemischer Untersuchungen – Durchführung der Blutuntersuchungen (2010).
www.abda.de/fileadmin/ass[...]sbogen%20Blutzuckertest_2010.pdf
Bundesärztekammer, Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen, Dtsch. Ärztebl., Jahrgang 105, Heft 7, 2008 Seite A 341-355.