Gut beraten, gut geschützt |
23.09.2010 10:44 Uhr |
Von Fritz Grasberger / Darf man während eines grippalen Infekts oder in der Schwangerschaft impfen, welche Abstände sind vor und nach Operationen einzuhalten und was ist bei MS-Patienten zu beachten? Die Apotheke wird mit vielen Fragen rund ums Impfen konfrontiert. Ein Überblick.
Impfungen gehören zu den wirksamsten, kostengünstigsten und dabei nebenwirkungsarmen Prophylaxemaßnahmen gegen Infektionen. In Deutschland gibt es aber keine Verpflichtung zur Schutzimpfung, und viele Bürger lehnen diese für sich und ihre Kinder bewusst ab oder halten sie schlicht für überflüssig (1). Die überzogenen Warnungen vor der Grippepandemie haben viele in dieser Haltung bestärkt. Mit kompetenter Beratung und Aufklärung kann die Apotheke dazu beitragen, der Impfmüdigkeit und Sorglosigkeit gegenüber Infektionskrankheiten entgegenzuwirken. Sie erreicht einen großen und heterogenen Personenkreis. Auch Menschen, die sich sonst kaum für präventive Maßnahmen interessieren, zum Beispiel gesunde junge Erwachsene, können von der Aufklärung in Apotheken profitieren.
Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument, nicht nur in Entwicklungsländern.
Foto: Gerhard Gensthaler
In Deutschland berät eine Expertenkommission, die Ständige Impfkommission (STIKO), das Bundesministerium für Gesundheit zu öffentlichen Impfempfehlungen. Die Empfehlungen der STIKO gelten als medizinischer Standard und unterstützen den Apotheker und sein Team bei der Impfberatung. Der aktuelle Impfkalender steht unter www.rki.de (Infektionsschutz, Impfen, Impfempfehlungen) im Netz (2).
Eine Impfung nützt dem Einzelnen individuell. Aber nicht nur das. Sie hilft auch der Bevölkerung allgemein, insbesondere durch die Herdenimmunität. Darunter versteht man den Schutz des Einzelnen in einer geimpften Umgebung, in der sich der Erreger nicht mehr ausbreiten kann. Diesen Nutzen kann der Apotheker Eltern erklären, deren Kind, zum Beispiel wegen einer schweren Erkrankung, momentan nicht geimpft werden kann.
Eine Herdenimmunität tritt nur bei Infektionserkrankungen auf, bei denen der Mensch der einzige Wirt für den Erreger ist. Sie hängt unter anderem ab von dessen Übertragbarkeit (Kontagiosität), der durchschnittlichen Lebenserwartung und der Wirksamkeit des Impfstoffs. Ab einer gewissen Durchimpfungsrate kann der Infektionserreger nicht mehr zirkulieren und verschwindet aus der Region oder wird global eradiziert (Grafik). Dies gilt zum Beispiel für die Menschenpocken oder Poliomyelitisvirus Typ 2. Regional sind die Masern aus Gesamtamerika und Australien verschwunden. Dort gibt es nur noch Masern-Importe, beispielsweise aus der EU.
Die Balken zeigen den Durchimpfungsgrad der Bevölkerung, ab dem eine Herdenimmunität entsteht. Die Zahlen in der rechten Kolonne geben die Zahl der ungeschützten Menschen an, die durchschnittlich von einem Infektiösen neu infiziert werden. Ein Masernkranker steckt also in einer nicht immunen Umgebung durchschnittlich 15,6 Personen an.
Die offensichtlichen Erfolge von konsequenten Impfkampagnen (Beispiel Pocken und Polio) haben den Menschen die Angst vor schweren Infektionskrankheiten genommen. Andererseits sind viele verunsichert über mögliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen und suchen Rat in der Apotheke.
Echte und falsche Gegenanzeigen
Häufig unterbleiben indizierte Impfungen wegen vermeintlichen Kontraindikationen. Daher unterscheidet die STIKO klar zwischen echten und »falschen« Gegenanzeigen (2).
Nur wenn möglichst viele Menschen geimpft sind, kann eine Herdenimmunität entstehen, die einzelne Ungeimpfte schützt.
Foto: CDC/Judy Schmidt
Es gibt nur wenige echte Gegenanzeigen, zum Beispiel unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung, beispielweise schwere Allergien. Zudem sollten Personen mit akuten behandlungsbedürftigen Erkrankungen, beispielsweise bei grippalem Infekt oder Bronchitis mit hohem Fieber, frühestens zwei Wochen nach Genesung geimpft werden. Ausnahme sind postexpositionelle Impfungen, also nach erfolgter oder vermuteter Infektion. Größte Vorsicht ist geboten bei Lebendimpfstoffen für Menschen mit Immundefizienz; der Patient sollte vorab unbedingt mit seinem Arzt sprechen. Wenn geimpft wird, sollte die Serokonversion bei immunsupprimierten Personen serologisch kontrolliert werden.
Während der Schwangerschaft sollten Impfungen unterbleiben, wenn sie nicht dringend nötig sind. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, denn häufig fehlen Erfahrungen und valide Daten. Veränderungen des mütterlichen Immunsystems, ausgelöst durch Virusinfektionen oder Impfstoffe, können möglicherweise zu häufigeren oder schwereren überschießenden Immunreaktionen führen, die den Fetus schädigen könnten. Impfungen gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Varizellen sind in der Schwangerschaft absolut kontraindiziert. Eine Gelbfieberimpfung oder die orale Typhusimpfung ist nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung möglich.
Schwangere Frauen können alle nötigen Impfungen mit Totimpfstoffen bekommen.
Foto: Superbild
Viel länger ist die Liste der »falschen«, vermeintlichen Kontraindikationen (Kasten). Dazu zählen beispielsweise Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings. Jedoch können fieberhafte Impfreaktionen einen Krampfanfall provozieren. In Absprache mit dem Arzt können Eltern Kindern mit Krampfneigung Antipyretika verabreichen, zum Beispiel bei Totimpfstoffen zum Zeitpunkt der Impfung und jeweils vier und acht Stunden danach sowie bei der MMR-Impfung zwischen dem 7. und 12. Tag, falls die Temperatur steigt.
Neue Studien zeigen, dass die prophylaktische Gabe von Paracetamol zur oder unmittelbar nach der Applikation von Totimpfstoffen die Antikörperbildung unterdrücken kann (3). Hier müssen weitere Untersuchungen zeigen, ob eine routinemäßige vorbeugende Anwendung von fiebersenkenden Mitteln zu Impfungen gerechtfertigt ist.
Unbegründet ist die Sorge mancher Eltern, dass ihr Kind nach einer Impfung ansteckend sei. Die Impfung des Kindes muss also nicht verschoben werden, wenn die Mutter wieder schwanger ist. Nur bei einer anstehenden Varizellenimpfung des Kindes sollte der Arzt Nutzen und Risiko abwägen, da eine Übertragung des Impfvirus vom Kind auf die ungeimpfte schwangere Mutter nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Andererseits kann aber ein ungeimpftes und damit ansteckungsgefährdetes Kind unter Umständen ein noch höheres Risiko darstellen.
Vielfach besteht Angst vor Nebenwirkungen. Jedoch sind schwere UAW nach einer Impfung äußerst selten. Der Apotheker sollte den Kunden erklären, dass Lokalreaktionen wie Rötung, Schwellung und Schmerzen an der Injektionsstelle oder Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen innerhalb der ersten 72 Stunden auftreten können. Eine bis vier Wochen nach der MMR-Impfung kann es zu einer leichten »Impfkrankheit« kommen, zum Beispiel mit masern- oder mumpsähnlichen Beschwerden und Fieber. Beruhigen kann man die Eltern in einem anderen Punkt: Es ist wissenschaftlich belegt, dass die MMR-Impfung das Autismus-Risiko nicht erhöht (4, 5).
Auch über Adjuvanzien wird viel diskutiert. Den Vakzinen werden häufig Hilfsstoffe wie Aluminiumhydroxid oder neu entwickelte Öl-in-Wasser-Mischungen zugesetzt. Sie wirken als »Immunverstärker« und tragen wesentlich zur Wirksamkeit eines Impfstoffs bei, indem sie die Immunantwort verbessern. Adjuvanzien werden in der Regel, abgesehen von stärkeren Lokalreaktionen an der Einstichstelle, gut vertragen. Unerwünschte Wirkungen wie Granulome entstehen meist durch unsachgemäße Anwendung, zum Beispiel durch das Benetzen der Injektionsnadel vor der Impfung oder subkutane Applikation des Impfstoffs (6). Dies passiert, wenn nicht tief genug injiziert wird, zum Beispiel bei Adipösen wegen zu kurzer Kanülen (beim Grippeimpfstoff ein Problem, wenn Kanüle und Spritze fest verbunden sind), oder wenn der Impfkanal nach der Injektion nicht durch Hin- und Herbewegen der oberen Hautschichten verschlossen wird. Dann kann Impfflüssigkeit zurück ins Subkutangewebe laufen.
Impfabstände einhalten
Die in den Fachinformationen genannten Impfabstände sind möglichst einzuhalten. Die Mindestabstände sollte man nur bei dringenden Ausnahmen, zum Beispiel einer anstehenden Auslandsreise, unterschreiten. Bei der FSME-Impfung gibt es beispielsweise ein offizielles Schnellimmunisierungsschema. Für einen lang anhaltenden Schutz ist es besonders wichtig, bei der Grundimmunisierung den empfohlenen Mindestzeitraum zwischen vorletzter und letzter Impfung einzuhalten.
Weniger kritisch ist es, die Abstände zu verlängern. In der Regel gilt: Es gibt keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. Jede Impfung zählt! Auch wenn die Grundimmunisierung jahrelang unterbrochen oder die Auffrischung, zum Beispiel gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis oder Hepatitis B, versäumt wurde, muss man nicht neu beginnen, sondern ergänzt die fehlenden Impfstoffdosen. Dies gilt auch für Säuglinge und Kleinkinder. Die STIKO nennt einige Grundregeln für die Abstände zwischen Impfungen (2).
Lebendimpfstoffe, die attenuierte vermehrungsfähige Viren oder Bakterien enthalten, können simultan verabreicht werden. Ansonsten ist in der Regel ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten, um überschießende Immunreaktionen durch ein bereits aktiviertes und noch voll arbeitendes Immunsystem zu vermeiden.
Bei Totimpfstoffen, die inaktivierte Krankheitserreger, deren Antigenbestandteile oder Toxoide enthalten, sind keine Mindestabstände zu anderen Impfungen, auch nicht zu Lebendimpfstoffen, erforderlich. Wichtig ist, dass frühere Impfreaktionen vollständig abgeklungen sind.
Manchmal beklagen Kunden, dass sie ihren Impfpass nicht mehr finden. Kein Problem: Deswegen muss man Impfungen keinesfalls auf die lange Bank schieben. Zusätzliche Impfungen bergen kein erhöhtes Risiko. Dies gilt auch für Lebendvirusimpfstoffe. Bei Tetanus kann es zu verstärkten Lokalreaktionen kommen, wenn der vorgeschriebene Impfabstand von zehn Jahren bei Erwachsenen unterschritten wird. Dies kann beispielsweise wegen einer Verletzung oder einer anstehenden Impfung gegen Pertussis, die nur noch in Kombination mit Tetanus verfügbar ist, nötig sein. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt, zum Beispiel auf anti-HBs-Antikörper bei Risikopersonen oder Röteln-Antikörper bei Frauen mit Kinderwunsch.
Vor und nach Operationen
Impfungen und Operationen sind kein Gegensatz: Ein dringend nötiger operativer Eingriff ist jederzeit möglich. Ist die Operation planbar, sollte man nach Gabe von Totimpfstoffen mindestens drei Tage und nach Lebendimpfstoffen mindestens 14 Tage warten. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme, um mögliche Impfreaktionen und Komplikationen der Operation unterscheiden zu können. Aus gleichem Grund gelten die Mindestabstände auch nach größeren operativen Eingriffen.
Impfstoffe dürfen nicht mit Desinfektionsmitteln in Kontakt kommen, da die Gefahr der Inaktivierung besteht. Die Durchstechstopfen müssen trocken, also dicht sein.
Beim Spritzen sollte die Injektionskanüle trocken sein und kein Impfstoff die Kanüle außen benetzen. Dies macht die Injektion schmerzhaft und kann zu Entzündungen im Bereich des Stichkanals führen. Nach Aufziehen des Impfstoffs in die Spritze und dem Entfernen eventuell vorhandener Luft sollte der Arzt daher eine neue Kanüle aufsetzen.
Ausnahmen sind natürlich Impfungen aus vitaler Indikation, zum Beispiel Tetanus-, Tollwut- oder Hepatitis-B-Schutzimpfung. Erhält der Patient eine immunsuppressive Behandlung, zum Beispiel nach einer Transplantation, sind alle Impfungen mit dem behandelnden Arzt zu planen.
Abwägen in der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft sollten Impfungen nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und bei eindeutiger Indikation erfolgen. Das gilt vor allem im 1. Trimenon. Die Gabe eines Totimpfstoffs, zum Beispiel gegen Tetanus, Influenza sowie Hepatitis A und B, ist auch in der Gravidität möglich. Wichtig: Die Frau muss eine geplante Schwangerschaft deswegen nicht aufschieben. So wird zum Beispiel die Influenza-Impfung für die Grippesaison 2010/2011 in den neuen STIKO-Empfehlungen auch allen Schwangeren empfohlen, weil diese ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. Bisher richtete sich die Impfempfehlung schon an Menschen ab 60 Jahre, chronisch Kranke, medizinisches Personal, Menschen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr sowie Personen, die Risikopersonen betreuen. Der saisonale Grippeimpfstoff, der sich jedes Jahr aus den drei aktuell am häufigsten auftretenden Influenzavirustypen zusammensetzt, enthält auch das pandemische Influenzavirus (»A/H1N1/California/2009«). Die spezielle Impfempfehlung zur Pandemischen Influenza 2009 (»Schweinegrippe«) wurde von der STIKO zurückgezogen.
Die Gabe von Lebendimpfstoffen gegen MMR oder Varizellen ist in der Schwangerschaft absolut kontraindiziert. Eine Frau sollte in den ersten drei Monaten nach derartigen Impfungen sicher verhüten, denn theoretisch könnten die vermehrungsfähigen abgeschwächten Impferreger via Blut und Plazenta auf den Embryo oder Feten übertragen werden und diesen schädigen. Die Nachbeobachtung von versehentlich in der Schwangerschaft erfolgten Lebendimpfungen hat aber gezeigt, dass zum Beispiel bei einer Varizellenimpfung kein erhöhtes Fehlbildungsrisiko bestand. Die Gabe einer Lebendimpfung in der Schwangerschaft ist daher keine Indikation für einen Abbruch.
Die Gelbfieber- und orale Typhusimpfung können nach einer strengen Nutzen-Risiko-Abwägung auch in der Schwangerschaft vertretbar sein (7). Stillen ist generell keine Kontraindikation (Tabelle).
Einstufung laut DTG | Impfung gegen |
---|---|
eher unbedenklich: vorzugsweise erst ab 2.Trimenon impfen | Diphtherie Influenza Poliomyelitis (IPV) Tetanus |
relativ kontraindiziert: wegen fehlender Erfahrungen nur nach strenger Nutzen-Risiko-Abwägung impfen | Cholera FSME Gelbfieber (möglichst nicht im 1. Trimenon, laut WHO nicht im 1. und 2. Trimenon) Hepatitis A und B Japanische Enzephalitis Meningokokken Pneumokokken Tollwut (präexpositionell) Typhus (oral, parenteral) |
absolut kontraindiziert | Masern-Mumps-Röteln Varizellen |
Impfschutz kennt kein Alter
Für ältere Menschen ist der Schutz vor Infektionskrankheiten wegen möglicher Komplikationen besonders wichtig. Die Experten der STIKO raten daher allen über 60-Jährigen zur Influenza- und Pneumokokken-Prophylaxe. Während gegen Influenza jährlich geimpft wird, soll die Pneumokokken-Impfung nur bei Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Pneumokokken-Erkrankungen, zum Beispiel bei Splenektomie (Entfernung der Milz) oder chronischen Nierenkrankheiten, im Abstand von fünf Jahren aufgefrischt werden.
Impfen bei Hühnereiweißallergie?
Allergische Reaktionen auf die Antigenkomponente in Impfstoffen sind äußerst selten. Häufiger sind Hilfsstoffe wie Phenol, Antibiotika und embryonales Hühnereiweiß, die während des Produktionsprozesses in den Impfstoff gelangen, die Auslöser.
Keine harmlosen Kinderkrankheiten: Masern (schwerer Ausschlag mit Blutungen), Mumps und Röteln (von oben nach unten)
Fotos: DGK/Sitzmann
Als bedeutendstes Allergen gilt das embryonale Hühnereiweiß. Jedoch werden nur wenige Impfstoffe in Hühnerembryos produziert, zum Beispiel gegen Influenza oder Gelbfieber. Impfstoffe, bei denen die Viren auf Hühnerfibroblasten gezüchtet wurden (MMR, FSME), enthalten kaum nachweisbare Spuren von Hühnereiweiß. Das Risiko einer allergischen Reaktion, zum Beispiel nach einer MMR-Impfung bei Patienten mit Hühnereiweißallergie, stuft die STIKO jedoch als sehr gering ein.
Die Hühnereiweißallergie wird in internationalen und nationalen Leitlinien nicht mehr als absolute Kontraindikation genannt. Ausschließlich Kinder mit klinisch sehr schwerer Ausprägung, die nach Genuss geringster Mengen von Hühnereiweiß beispielsweise einen anaphylaktischen Schock erlitten haben, sollten unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen, eventuell sogar im Krankenhaus, geimpft werden.
Impfen bei Hashimoto und MS?
Die Wirkung von Impfungen basiert auf immunologischen Reaktionen. Daher befürchtete man früher, dass die Vakzination bei Patienten mit immunologisch bedingten Erkrankungen einen Krankheitsschub auslösen könnte. Dies konnte in Studien bislang nicht belegt werden.
Autoimmunerkrankungen wie Myasthenia gravis und Hashimoto-Thyreoiditis stellen laut STIKO keine Kontraindikation für Schutzimpfungen dar. In der Regel wird die Nutzen-Risiko-Abwägung zugunsten einer Impfung ausfallen. Immunsupprimierende Therapien müssen berücksichtigt werden, gegebenenfalls wird der Patient erst einige Zeit nach dem Absetzen einer solchen Therapie geimpft (9). Auch ein Diabetes Typ 1 ist keine Kontraindikation; vielmehr zählen Diabetiker als chronisch Kranke zu den Indikationsgruppen verschiedener Impfungen, beispielsweise gegen Influenza.
Auch eine Multiple Sklerose (MS) oder eine andere demyelinisierende neurologische Erkrankung ist prinzipiell keine Kontraindikation gegen eine Impfung. Nach Tetanus, Influenza- sowie Hepatitis-B-Impfung wurde kein Unterschied im weiteren Krankheitsverlauf der MS zwischen Geimpften und Nicht-Geimpften beobachtet.
Da virale Infektionen MS-Schübe nachweislich triggern können, bewertet die STIKO den Nutzen von Impfungen mit Totimpfstoffen grundsätzlich höher als ein theoretisches Risiko. Virale Lebendimpfstoffe sollte der Patient aber nur nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung bekommen. Neben den Standardimpfungen empfehlen die Experten neuerdings MS-Patienten mit durch Infektionen getriggerten Schüben ausdrücklich die Influenza-Impfung.
Kombinationen sparen Stiche
Manchmal fragen Eltern, ob Kombinationsimpfstoffe das Immunsystem ihrer Kinder überfordern könnten. Der Apotheker kann sie beruhigen: Die Zahl der Antigene im Impfstoff ist erheblich geringer als die Menge, mit der ein Mensch im Alltag konfrontiert wird. Andererseits reduzieren die Kombi-Vakzinen die Zahl der nötigen Injektionen erheblich und schonen damit Eltern und Kind.
Die zugelassenen Kombinationsimpfstoffe sind bezüglich ihrer Einzelkomponenten intensiv auf ihre Wirksamkeit hin untersucht. Damit bei allen Komponenten hohe Serokonversionsraten erreicht werden, sind bei kombinierten Totimpfstoffen teilweise vier Impfungen zur Grundimmunisierung notwendig, während bei der Verwendung von Einzelimpfstoffen möglicherweise drei Gaben ausreichen könnten.
Lieferengpässe bei Impfstoffherstellern erfordern manchmal einen Wechsel des Präparats während eines Impfzyklus. Ob dies immer problemlos möglich ist, ist nicht belegt, denn die klinischen Studien vor der Zulassung eines Impfstoffs beziehen sich auf das geprüfte Impfschema und den damit getesteten Impfstoff. Eine gemischte Verwendung vergleichbarer, nicht identischer Vakzinen wird nicht getestet. Um eine optimale Schutzwirkung zu erzielen, rät die STIKO, den Impfstoff während der Grundimmunisierung möglichst nicht zu wechseln. Bei Lieferengpässen geben viele Impfstoffhersteller Empfehlungen zum weiteren Vorgehen, die die Apotheke bei Bedarf erfragen kann.
STIKO-Empfehlungen im Fokus
Die in den letzten Jahren neu eingeführten Standardimpfungen gegen Varizellen, Humane Papilloma Viren (HPV), Pneumokokken und Meningokokken haben auch in den Apotheken für viel Diskussionsstoff gesorgt. Zum einen ist es die große Anzahl an Impfungen im Säuglings- und Kleinkindalter, die die Eltern verunsichert, zum anderen zweifeln viele am Nutzen und an der Effektivität der Schutzimpfungen. So sehen viele Laien in der Diphtherie oder Polio keine akute Bedrohung mehr. Insbesondere bei der Influenzaimpfung zweifeln Patienten an der Wirksamkeit, wenn sie dennoch einen grippalen Infekt bekommen. Hier kann die Apotheke die fachlichen Zusammenhänge erklären.
Eine »alte« Impfung, die immer wieder kontrovers diskutiert wird, ist die gegen Masern, obwohl die Gefahren dieser »Kinderkrankheit«, zum Beispiel die Enzephalitis, bekannt und wissenschaftlich belegt sind. Masern können eliminiert werden, wenn eine Impfquote bei Kindern von mehr als 95 Prozent erreicht wird. Kinder werden gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) in der Regel im Alter von 11 bis 14 Monaten erstmals geimpft. Bis zum Ende des zweiten Lebensjahres soll auch die zweite MMR-Impfung erfolgt sein, um den Schutz so früh wie möglich zu erreichen. Eine Altersbegrenzung »nach oben« gibt es nicht, das heißt es können auch ältere Kinder geimpft werden.
Impfstoffe sind biologische Produkte und müssen vor Wärme und Einfrieren geschützt werden. Besonders empfindlich sind Präparate mit vermehrungsfähigen Viren. Die meisten Impfstoffe sind im Kühlschrank bei 2 bis 8 °C zu lagern. Die Temperatur muss regelmäßig überprüft werden. Präparate, die falsch gelagert oder eingefroren wurden, sind zu verwerfen.
Neu in den Empfehlungen der STIKO ist, dass alle nach 1970 Geborenen eine MMR-Impfung bekommen sollten, sofern sie nicht oder nur einmal geimpft wurden oder der Impfstatus unklar ist. Dies gilt insbesondere für Personen, die im Gesundheitsdienst oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder immungeschwächte Menschen betreuen. Auch wenn die Eltern angeben, dass ihr Kind bereits an Masern, Mumps oder Röteln erkrankt gewesen sei, sollte es die zweite MMR-Impfung bekommen. Grund für die Ausweitung der Impfempfehlung sind die wiederholten Masernausbrüche in Deutschland.
Weitere Präzisierungen gelten für Röteln und Meningokokken. Die STIKO empfiehlt, dass alle Frauen im gebärfähigen Alter zweimal gegen Röteln geimpft sein sollen. Erst damit sei der Schutz vor einer Rötelnembryopathie weitgehend gesichert. Bei Meningokokken haben die Experten den neu zugelassenen viervalenten Konjugatimpfstoff berücksichtigt.
Heiß diskutiert wird auch die Impfung gegen HPV, die die STIKO zur Reduktion von Gebärmutterhalskrebs allen Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren empfiehlt. Wenn sich das Mädchen dazu entschließt, sollte die Immunisierung mit drei Dosen vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein. Die genaue Dauer der Immunität ist noch nicht bekannt. Stabile Antikörpertiter wurden für etwa sechs Jahre nachgewiesen. Ob eine Wiederimpfung notwendig ist, ist unklar. Ferner gibt es keine ausreichenden Daten, die zeigen, wie wirksam eine Immunisierung von Jungen und Männern zur Verhinderung der Infektion bei Frauen ist (10).
Seit Sommer 2006 sind in Deutschland zwei orale Impfstoffe gegen Rotaviren verfügbar. Die STIKO hat sich wiederholt damit befasst, diese aber bisher nicht generell empfohlen (11).
Gut beraten in der Apotheke
Neben den Standardimpfungen können bei besonderer epidemiologischer Situation oder Gefährdung weitere Maßnahmen indiziert sein. Zu den Indikationsimpfungen gehören auch Reiseimpfungen, zum Beispiel gegen Hepatitis A und B, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Typhus, Tollwut, Cholera, FSME und – nicht zu vergessen – Influenza.
Bei der Erstellung eines Impfplans für die Reise sollte die Apotheke die Chance nutzen, auch den aktuellen Impfschutz zu überprüfen und den Kunden über nötige Auffrischimpfungen zu beraten. Denn obwohl die Durchimpfungsraten in Deutschland besonders bei den jüngeren Kindern kontinuierlich ansteigen, gibt es immer noch Defizite vor allem bei Vollständigkeit und Aktualität des Impfschutzes. Die Apotheke kann sich hier profilieren, denn: Fachkompetenz sticht. /
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Maurer, W., Impfskeptiker – Impfgegner. Pharm. Uns. Zeit 1 (2008) 64-69.
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut/Stand: Juli 2010. Epid. Bull. 30 (2010) 279-298.
Prymula, R., et al., Effect of prophylactic paracetamol administration at time of vaccination on febrile reactions and antibody responses in children: two open-label, randomised controlled trials. Lancet 374 (2009) 1339.
Dales, L., et al., Time Trends in Autism and in MMR Immunization Coverage in California. JAMA 285 (2001) 1183-1185.
Chen, W., et al., No evidence for links between autism, MMR and measles virus. Psychological Med. 34, Nr. 3 (2004) 543-553.
Bröker, M., Beyer, C., Adjuvantien für Humanvakzinen. Pharm. Uns. Zeit 1 (2008) 42-51.
Epid. Bull. 31 (2005) 275.
Epid. Bull. 39 (2005) 353-356.
Epid. Bull. 32 (2009) 319-327.
Epid. Bull. 2 (2007) 9-11.
Fritz Grasberger studierte Pharmazie an der Ludwig-Maximilians-Universität, München, und absolvierte während des Studiums und des praktischen Jahrs mehrere Praktika in den USA. Nach der Approbation 1996 folgte die Promotion an der LMU. In dieser Zeit arbeitete Grasberger auch als angestellter Apotheker. Seit 2002 ist er Inhaber der Alten Stadtapotheke Miesbach. Dr. Grasberger ist Fachapotheker für Pharmazeutische Analytik und hat die Zusatzbezeichnungen Homöopathie und Naturheilverfahren sowie Ernährungsberatung erworben. Neben seinem berufspolitischen Engagement ist er als Referent zum Thema »Impf- und Reiseimpfberatung« in der Begleitenden Unterrichtsveranstaltung der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmaziepraktikanten sowie bei DPhG-Fortbildungen tätig.
Dr. rer. nat. Fritz Grasberger
Alte Stadtapotheke
Schlierseer Straße 1
83714 Miesbach