In diesen Bundesländern reicht der gelbe Impfpass nicht mehr |
Der gelbe, analoge Impfpass wird in fast allen Bundesländern in Deutschland akzeptiert, um etwa ins Restaurant zu gehen. Einige Bundesländer wollen aber ein digital verifizierbares Dokument sehen. / Foto: AdobeStock/blende11.photo
In vielen Bereichen des täglichen Lebens gilt derzeit die Regel, dass nur noch Geimpfte oder Genesene (2G) Zutritt haben. In welchen Bereichen, diese Voraussetzung genau angewandt wird, entscheidet derzeit jedes Bundesland für sich. Manche Länder gehen sogar noch einen Schritt weiter und akzeptieren für die 2G-Regel nur noch digital verifizierbare Nachweise, also das digitale Covid-19-Impfzertifikat. In Baden-Württemberg beispielsweise gilt dies seit dem 1. Dezember 2021.
»Nach einer Übergangsfrist bis zum 1. Dezember wird nur noch der elektronischen Impfnachweis akzeptiert in Bereichen, in denen nach der Corona-Verordnung 3G oder 2G gilt«, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Stuttgart auf Anfrage der PZ. Der QR-Code diene dazu, die Zertifikate zu prüfen und es Betrügern schwerer zu machen, so der Sprecher. Dies wurde parallel zu den verschärften Strafvorschriften bei der Fälschung von Impfnachweisen eingeführt. Weiter erklärte der Sprecher: »Ein Apotheker ist eher geschult, einen gefälschten Impfpass zu erkennen als ein Security-Mitarbeiter. Deshalb muss zur Bekämpfung einer Pandemie über kurz oder lang auch auf digitale Lösungen gesetzt werden.«
Personen ohne Smartphone könnten den QR-Code auf dem Impfzertifikat einfach auf dem ausgedruckten PDF-Dokument vorzeigen, so der Sprecher weiter. Dieser Code kann dann ebenfalls gescannt werden.
Auch in Brandenburg und Berlin reicht die Vorlage des gelben Impfpasses nicht mehr aus. In Brandenburg muss das digitale Covid-19-Impfzertifikat ebenfalls in elektronischer oder gedruckter Form vorgelegt werden, erklärte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums der PZ. Dieses muss beim Zutritt von den Verantwortlichen kontrolliert und digital verifiziert werden.
In Berlin gilt eine entsprechende Regelung bereits seit Ende September. In der Siebten Verordnung zur Änderung der Dritten Corona-Verordnung heißt es zum Thema 2G-Regeln, dass der Nachweis der Impfung digital verifizierbar sein müsse. Beim Zutritt müssen die Nachweise digital verifiziert und mit einem Lichtbildausweis abgeglichen werden.
Im Saarland ist zum 2. Dezember 2021 eine Änderung der Corona-Landesverordnung in Kraft getreten, die den Zutritt zu 2G-Veranstaltungen näher regelt. In § 6 Absatz 2 heißt es: »Impfnachweise sind in digitaler Form vorzulegen.« Zudem sind demnach die Betreiber der Einrichtungen und Veranstaltungen, soweit dies nicht technisch ausgeschlossen ist, verpflichtet, elektronische Anwendungen zur Überprüfung einzusetzen. Dieser Abschnitt gilt etwa für den Zugang zu Museen, Theatern, Restaurants aber auch für den Sport oder für Veranstaltungen in Innenräumen.
In allen anderen Bundesländern reicht derzeit die Vorlage des gelben Impfpasses aus, um Zutritt zu einer 2G-Veranstaltung zu erhalten. Die Sozialbehörde Hamburg etwa empfiehlt, den digitalen Nachweis zu verwenden, akzeptiert aber auch nach wie vor den analogen Impfpass. Auch die hessische Landesregierung hat in ihrer Verordnung festgelegt, dass die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form gemeinsam mit einem amtlichen Ausweis vorgelegt werden. Allerdings ist der gelbe Impfpass auch weiterhin gültig, so das Sozialministerium auf Nachfrage der PZ.
In Sachsen heißt es, dass zwar beides akzeptiert werde, die Einrichtungsbetreiber aber auch entscheiden könnten, nur den digitalen Nachweis zu akzeptieren. Das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz erklärte zudem, dass solche Überlegungen »zugunsten einer bundeseinheitlichen Regelung« auf einer Gesundheitsministerkonferenz besprochen werden sollten.
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Anmerkung der Redaktion: Die Information, dass im Saarland der digitale Impfnachweis vorgelegt werden muss, wurde nachträglich ergänzt.
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