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ABDA-Merkblatt

Hinweise für Apotheken zu Erkrankungen mit SARS-CoV-2

Angesichts des hohen Informationsbedarfs zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) bietet die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände unter anderem ein Merkblatt für Apotheken an, das wir hier aufgrund der hohen Nachfrage 1:1 wiedergeben (Stand 27.02.2020).
ABDA
28.02.2020  09:58 Uhr

Derzeit verbreitet sich das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) auch in Deutschland. Um sich vor der Ansteckung zu schützen und die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, sind besondere Schutz- und Hygienemaßnahmen erforderlich. Dieses Merkblatt gibt grundsätzliche Informationen über die durch SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung Coronavirus-19 Disease (Covid-19), über Verhaltensregeln und über Maßnahmen, mit denen man das Infektionsrisiko für sich selbst und auch andere vermindern kann.

Wie wird das Coronavirus übertragen?

Die Übertragung von SARS-CoV-2 zwischen Menschen erfolgt durch Speicheltröpfchen beim Atmen, Husten oder Niesen. Gelangen die infektiösen Sekrete an die Hände, die anschließend beispielsweise das Gesicht oder die Schleimhäute berühren, kann möglicherweise auch eine Übertragung stattfinden. Unklar ist, ob das Virus auch fäkal-oral übertragen werden kann. Man nimmt derzeit an, dass es nach einer Ansteckung bis zu 14 Tage dauern kann, bis Krankheitszeichen auftreten. Es sind Fälle bekannt, bei denen sich Personen bei Betroffenen angesteckt haben, die nur leichte oder unspezifische Symptome gezeigt haben.

Welche Symptome können bei einer Erkrankung auftreten?

Die Infektion mit SARS-CoV-2, als Covid-19 bezeichnet, kann zu Symptomen eines grippalen Infekts führen, wie Husten, Schnupfen, Halskratzen, Fieber. Bei einem Teil der Patienten kann die Erkrankung auch einen schweren Verlauf nehmen. Es kann zu Atemproblemen und zu einer Lungenentzündung kommen. Todesfälle gab es bislang vornehmlich bei Patienten, die älter waren und/oder chronische Grunderkrankungen hatten. Außer respiratorischen Symptomen traten bei einigen Patienten auch Durchfälle auf.

Wie kann man eine Ansteckung vermeiden?

Wie bei anderen Atemwegserkrankungen kann man durch einfache Hygienemaßnahmen das Risiko vermindern, sich oder andere anzustecken. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere Husten- und Nies-Etikette, Händehygiene und Abstand zu Erkrankten. Ganz konkret heißt dies:

  • Andere Menschen nicht anhusten oder anniesen.
  • Nicht in die Hand husten, sondern in ein Einmaltaschentuch, ggf. in den Ärmel an der Ellenbeuge.
  • Beim Husten größtmöglichen Abstand zu anderen halten und sich von seinem Gegenüber abwenden.
  • Einmaltaschentücher verwenden und diese möglichst sofort nach einmaliger Benutzung in dicht schließende Müllbehältern entsorgen.
  • Händekontakt vermeiden.
  • Berührung von Augen, Nase oder Mund vermeiden.
  • Zu Erkrankten Abstand halten (etwa 1 bis 2 Meter).
  • Die Hände oft und gründlich waschen, insbesondere nach Personenkontakt, Benutzung von Sanitäreinrichtungen oder vor dem Essen. Die Seife dazu 20 bis 30 Sekunden zwischen den Fingern verreiben, die Hände gründlich abspülen und sorgfältig abtrocknen. Stehen Waschgelegenheiten nicht zur Verfügung, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen, Gels oder Tüchern desinfiziert werden.
  • Räume mehrmals täglich einige Minuten lüften. Dies verringert die Zahl der Krankheitserreger in der Luft und verhindert das Austrocknen der Schleimhäute.

Ist ein Mund-Nasen-Schutz sinnvoll?

Es gibt keine ausreichenden Belege dafür, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes das Risiko einer Ansteckung einer gesunden Person verringert. Nach Auffassung der Weltgesundheitsorganisation kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen. Im Zweifel werden essenzielle Hygienemaßnahmen vernachlässigt. Wenn eine an einer Atemwegsinfektion erkrankte Person in die Öffentlichkeit gehen muss, kann das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sinnvoll sein, um das Risiko einer Ansteckung anderer Personen durch Tröpfcheninfektion zu verringern.

Für Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken gibt es derzeit allerdings Lieferengpässe. Ein Großteil der Produktion für den europäischen Markt ist in China angesiedelt. Nicht zuletzt aufgrund des dortigen Bedarfs ist daher davon auszugehen, dass auf absehbare Zeit nur eingeschränkte oder gar keine Lieferungen erfolgen. Umso wichtiger ist es daher, die Hygieneregeln einzuhalten.

Verhaltensregeln bei Verdacht auf Covid-19

Direkter Kontakt mit einem an Covid-19 Erkrankten: Bei direktem Kontakt mit einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person sollte man sich unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Dies gilt auch, wenn keine Krankheitszeichen bemerkbar sind.

Aufenthalt in einem ausgewiesenen Risikogebiet: Wenn Sie sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom Robert-Koch-Institut ausgewiesenem Risikogebiet aufgehalten haben, melden Sie sich unabhängig von Krankheitszeichen unverzüglich telefonisch unter Hinweis auf Ihre Reise beim zuständigen Gesundheitsamt.

Aufenthalt in Regionen, die kein Risikogebiet sind, in denen aber Covid-19-Fälle vorkommen: Nach einem Aufenthalt in Regionen, die zwar kein Risikogebiet sind, in denen aber Covid-19-Fälle vorkommen, sollte man unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Kommt es innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise zu Fieber, Husten oder Atemnot, sollte der Arzt aufgesucht werden ‒ allerdings nur nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die Reise.

Therapie von Covid-19

Eine spezifische Therapie gegen Covid-2 steht derzeit nicht zur Verfügung. Die Behandlung besteht daher aus symptomatischen und unterstützenden Maßnahmen entsprechend der Schwere des Krankheitsbildes, z. B. Behandlung der Symptome des Schnupfens oder Hustens, Ausgleich des Flüssigkeitshaushaltes oder die Anwendung von Antibiotika bei Begleitinfektionen.

Prävention von Covid-19

Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen SARS-CoV-2. Medienberichten zu Folge wird derzeit in China ein Impfstoff entwickelt, der ab April klinisch geprüft werden soll. Wann ein Impfstoff zur Verfügung stehen könnte, ist derzeit allerdings nicht absehbar.

Desinfektionsmaßnahmen

Zur Desinfektion sind Mittel mit dem Wirkungsbereich »begrenzt viruzid« (wirksam gegen behüllte Viren), »begrenzt viruzid PLUS« oder »viruzid« zu verwenden. Geeignete Mittel können der Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) oder der Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste) entnommen werden. Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste verbindlich. Es empfiehlt sich, die Vorräte an Desinfektionsmitteln in der Apotheke zu überprüfen.

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