Grünes Licht für neue Alterssicherungsordnung |
Künftig ist die Alterssicherung für Apothekerinnen und Apotheker in Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt etwas anders geregelt, unter anderem soll in Niedersachsen statt der Kammer- eine Delegiertenversammlung über Belange zu dem Thema entscheiden. / Foto: Adobe Stock / magele-picture
Gemäß dieser neuen Ordnung wird künftig statt der Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachen eine Delegiertenversammlung als Gremium bestehend aus Vertretern der Kammern Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt über die Belange der Altersversorgung beschließen. Die Zusammensetzung der Delegiertenversammlung orientiert sich an der Mitgliederstärke im jeweiligen Versorgungswerk, die zum Stichtag 31. Dezember 2020 mit 6169 in Niedersachsen, 2853 in Hamburg und 1942 in Sachsen-Anhalt beziffert wurde. Niedersachsen wird somit zukünftig in der laut Staatsvertrag 30 Mitglieder umfassenden Delegiertenversammlung durch 17, Hamburg durch acht und Sachsen-Anhalt durch sechs Repräsentanten vertreten sein.
Ob Satzungsänderungen, Wahl, Entlastung und Abberufung der Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsausschuss beziehungsweise Entgegennahme des Lageberichts und der Feststellung des Jahresabschlusses oder aber Änderung der Versorgungsleistungen, sprich: jährliche Festsetzung des Rentenbemessungsbetrages beziehungsweise Anpassung der laufenden Renten: »Die neue Delegiertenversammlung wird die Aufgaben der Kammerversammlung Niedersachsen übernehmen«, hatte zuvor Dr. Marion Eickhoff deutlich gemacht.
Die juristische Geschäftsführerin der Apothekerkammer Niedersachsen zeigte auf, dass die jeweiligen Delegierten in den entsprechenden Kammerversammlungen gewählt werden. Voraussetzung für die Wahl sei die Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Ein Mandat in der Kammerversammlung per se sei nicht erforderlich.
Die Wahl der Delegierten in Niedersachsen, Hamburg und Sachsen-Anhalt sei für den Herbst dieses Jahres geplant. Die Delegiertenversammlung werde sich im ersten Quartal 2022 konstituieren. »Mit der Neufassung der ASO wird das Demokratieniveau erhöht, indem die Mitglieder aus Hamburg und Sachsen-Anhalt in der Delegiertenversammlung mitbestimmen können und in grundlegende Entscheidungen eingebunden werden«, sagte Eickhoff.
»Wir haben ein Votum und somit die neue Alterssicherungsordnung auf den Weg gebracht«, zeigte sich Kammerpräsidentin Cathrin Burs nach der Beschlussfassung bei der Kammerversammlung erfreut. »Gemeinsam haben wir heute einen langjährigen Prozess zu einem erfolgreichen Ende führen können«, unterstrich auch der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses, Dr. Hans-Georg Möller. Er erinnerte an den Ausgangspunkt der Tätigkeit aller berufsständischen Versorgungswerke aufgrund der politischen Entscheidung im Rahmen der großen Rentenreform 1957, nach der die Angehörigen freier Berufe ihre Altersversorgung in eigener Verantwortung, sprich: selbst in die Hand nehmen sollen, da sie der gesellschaftlichen Solidarität nicht bedürften.
»Selbst«, so Möller, könne bedeuten, individuell durch Vermögensbildung und Versicherungsverträge oder auch durch die Verpachtung oder den Verkauf der Apotheke beziehungsweise Praxis tätig zu werden. »Selbst« könne aber auch ein Pflichtsystem kollektiver Daseinsvorsorge bedeuten, wie es durch die Versorgungswerke gegeben sei. In diesem Fall finanziere das Mitglied mit seinem Beitrag die eigene, dann später ausgezahlte Rente. Die Versorgung fuße somit nicht auf einem Generationenvertrag und sei damit »demografieresistent«.
Es sei die enge Anbindung an ihre jeweiligen Berufsstände und eine funktionierende Selbstverwaltung mit engagierten Mandatsträgern im Ehren- und professionellen Mitarbeitern im Hauptamt, die schließlich zur Basis des Erfolgs der kapitalgedeckten Versorgungswerke geworden sei.