Gesundheitsausschuss befasst sich mit Apotheken-Botendienst |
Melanie Höhn |
24.11.2022 14:30 Uhr |
Seit Dezember 2020 liegt die dauerhafte Lieferungsvergütung für Botendienste bei 2,50 Euro. / Foto: Imago/JOKER
Am kommenden Mittwoch, den 30. November 2022, befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit dem Apotheken-Botendienst. Grundlage der Sitzung ist ein Antrag der AfD, in dem die Fraktion eine Stärkung dieser Services fordert. Die Fraktion schreibt in ihrem Antrag, dass Botendienste den Patientinnen und Patienten einen schnelleren Zugriff auf wichtige Arzneimittel als der Versandhandel böten. Um diese Versorgungsmöglichkeit zu erhalten, brauche der Botendienst eine wirtschaftliche Basis, die gleichzeitig dazu beitrage, die Präsenzapotheken in der Fläche zu erhalten. Die AfD-Abgeordneten fordern konkret, eine Verordnungsfähigkeit für Notfall-Botendienste in der ambulanten Versorgung zu schaffen und die Anlieferung pauschal zu honorieren.
In dem Antrag heißt es weiter: »Als Folge der Erlaubnis des Versandhandels expandieren die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinkt, wobei dies insbesondere für sogenannte »Solitär-Apotheken« vor allem in kleineren Orten mit weniger als 5.000 Einwohnern zutrifft.« Dies seien Apotheken, bei denen im Umkreis von etwa fünf Kilometern keine andere Apotheke angesiedelt ist. »Diese Apotheken sind für die flächendeckende Versorgung besonders wichtig, weil die Orte, in denen sie sich befinden (….) mit der Schließung der Apotheke unmittelbar zu »abgelegenen Orten« werden«, heißt es weiter. Sie seien »unmittelbar für die flächendeckende Versorgung relevant und qualitativ nicht gleichwertig durch Automatisierung und Digitalisierung ersetzbar«.
Auch müsse es eine Möglichkeit geben, Notfallbotendienste verordnen zu können. Denn um Patientinnen und Patienten diese wichtige und schnelle Versorgungsmöglichkeit zu erhalten und sie dort zur Verfügung zu stellen, wo sie noch nicht gegeben sind, brauche der Botendienst eine wirtschaftliche Basis, die gleichzeitig dazu beiträgt, die Präsenzapotheken in der Fläche zu erhalten. Weil häufig Ärzte nicht ausreichend vorhanden seien, seien diese Apotheken in Gesundheitsfragen oft sehr wichtige Ansprechpartner für die Menschen. In Fällen, in denen ein Arzneimittel aus Sicht des Arztes besonders schnell beim Patienten zur Verfügung stehen muss, der Patient aber gesundheitsbedingt selbst nicht die Apotheke aufsuchen und auch keine andere Person mit der Abholung beauftragt werden kann, sei der Botendienst aus therapeutischer Sicht besonders wichtig. Dem Arzt müsse die Möglichkeit gegeben werden, solche Fälle zu benennen.
Die Umsetzung duldet laut Antrag angesichts der Wichtigkeit der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keinen Aufschub und die AfD-Fraktion fordert einen Gesetzentwurf, mit dem eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Versorgung geschaffen wird. Zudem soll dafür eine Pauschalhonorierung für jede Anlieferung erfolgen, »die nicht mit anderen Honoraren, Handelsspannen und Ähnlichem verrechnet wird«. Die Honorierung soll sich je nach Radius um die Apotheke richten:
a) bis zu zwei Kilometern 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer
b) mehr als zwei Kilometern bis zu fünf Kilometern 3,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer
c) mehr als fünf Kilometern bis zu zehn Kilometern 5,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer
d) mehr als zehn Kilometern bis zu 25 Kilometern 7,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
Zur Anhörung sind als Einzelsachverständige ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening sowie die 1. Vorsitzende des Vereins Freie Apothekerschaft, Daniela Hänel, geladen. Neben der ABDA werden zudem der Bundesverband der Versandapotheken (BVDVA), der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte Deutschlands (NAV-Virchowbund) sowie der Bundesverband der Verbraucherzentrale gehört.
Die Krankenkasse Barmer hatte kürzlich in einer Datenanalyse die Botendienste der Apotheken analysiert. Anlass für die Erhebung war das während der Coronavirus-Pandemie eingeführte Botendienst-Honorar, das die Kasse grundsätzlich hinterfragt. Laut Analyse wurden die Ziele der neuen Vergütung – die Kontaktvermeidung und die bessere Versorgung vulnerabler Gruppen – verfehlt. Mit der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu Beginn der Coronavirus-Pandemie mit mehreren arzneimittelpolitischen Maßnahmen auf die Krise reagiert. Unter anderem wurde eine neue Vergütung für Botendienste etabliert: Die Apotheken konnten den Kassen eine einmalige Botendienst-Pauschale in Höhe von 250 Euro in Rechnung stellen. Zudem wurde danach jede einzelne Lieferung mit 5 Euro vergütet. Da die Maßnahmen allerdings nur befristet galten, verankerte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das neue Honorar auch im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), das der Bundestag im Dezember 2020 beschloss. Seitdem liegt die dauerhafte Lieferungsvergütung nur noch bei 2,50 Euro.