Erweiterte Handlungsspielräume beibehalten |
Die vom Bundesministerium für Gesundheit ergriffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der unmittelbaren Arzneimittelversorgung
haben sich bewährt und ermöglichen unter anderem, Arzneimittel bei Nicht-Verfügbarkeit hinsichtlich verschiedener Parameter unbürokratisch
auszutauschen. Das soll so bleiben, sagen die Delegierten des Deutschen Apothekertages. / Foto: Getty Images/Cris Cantón
Auch im Hinblick auf zukünftige Krisen fordert die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker den Gesetzgeber auf, die derzeit befristeten Handlungsspielräume der Apotheken, insbesondere bei der Abgabe von Arzneimitteln – Stichwort: erweitertes aut idem und aut simile – zu entfristen. Das Warum liegt auf der Hand: Der erweiterte Handlungsrahmen hat wohl maßgeblich dazu beigetragen, alle Patienten schneller versorgen zu können und insbesondere die erweiterten Auswahlmöglichkeiten sind geeignet, temporäre Lieferengpässe von Arzneimitteln patientenfreundlich auszugleichen. Eine Verstetigung der Regelungen würde daher zur Verbesserung der Patientenversorgung beitragen. Die Rabatterfüllungsquoten haben sich übrigens dadurch nicht wesentlich verschlechtert. Darauf wurde bereits bei der Pressekonferenz anlässlich des Deutschen Apothekertages hingewiesen.
Zu dieser Frage hat sich in einer politischen Debatte im Rahmen der Expopharm Impuls auch die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, geäußert. Sie erklärte, dass geprüft werden müsse, ob diese Regelung auch längerfristig fortgeführt werden könnte. »Was sich als pragmatisch und tauglich erweist, kann man auch fortbestehen lassen«, sagte Dittmar.
Neben den allgemeinen Forderungen, die inhabergeführten Apotheken und die Krankenhausapotheken als tragende Säule des Arzneimittelversorgungssystems ordnungspolitisch und wirtschaftlich verstärkt zu
unterstützen und verlässliche Vergütungszusagen zu treffen, formuliert der Antrag noch auf zwei weitere, direkt aus der Pandemie erwachsene Ansprüche: Erstens soll die Herstellung von Desinfektionsmitteln in Apotheken dauerhaft ermöglicht werden und zweitens sollen auch die erlassenen bürokratischen Erleichterungen für die Abgabe von Hilfsmittel beibehalten werden.