E-Rezept ja, aber ohne Makeln |
Brigitte M. Gensthaler |
27.11.2019 15:44 Uhr |
Bevor Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke starten können, müssen noch viele Details geregelt werden, sagte Dr. Günther Hanke in Stuttgart. / Foto: LAK/Möbius
»Unsere Forderung des Makelverbots beim E-Rezept werden wir niemals aufgeben«, versicherte der Präsident. »Es ist ein festes Element in GERDA, dass ein Makeln gar nicht möglich ist. Das ist oberstes Gebot für uns.«
Das E-Rezept-Projekt Gerda (Geschützter E-Rezept-Dienst der Apotheken) ist in den Pilotregionen Stuttgart und Tuttlingen am 4. November gestartet. Somit können Patienten, die telemedizinisch behandelt werden, per App auch eine elektronische Verordnung für ein Rx-Arzneimittel erhalten. »Der Echtbetrieb funktioniert. Bislang sind 38 Apotheken live dabei, und das Interesse der Kollegen ist sehr, sehr groß«, berichtete Geschäftsführer Dr. Karsten Diers in der Versammlung. Das Projekt wird von der Kammer medial intensiv begleitet. Positiv sei, dass mit allen Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen wurde, die eine Honorierung der Apotheker bei E-Rezepten regelt, sagte Diers. Dies beinhalte einen Schutz vor Retaxationen, sodass Apotheker bedenkenlos mitmachen könnten.
Hanke hatte in seinem Bericht auf den Beschluss vom Deutschen Apothekertag hingewiesen, dass die Bundesregierung das VOASG schnellstmöglich in den Bundestag einbringen soll. Allerdings ruht der parlamentarische Gesetzgebungsprozess derzeit, da Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf grünes Licht aus Brüssel wartet.
»Ganz entspannt« sehe er regionale Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in der Apotheke, sagte der Präsident und erinnerte an die Aufregung um das Blutdruckmessen in Apotheken zu Zeiten, als die Ärzte dafür noch bezahlt wurden. Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Durchimpfungsraten steigen, wenn Apotheker impfen. Hier erwarte er keine Konfrontation mit der baden-württembergischen Ärzteschaft, zumal die Schulung der Apotheker mit und durch die Ärzte erfolgen muss.
Vor dem Start von Modellprojekten müssten aber noch zahlreiche Details in Verträgen geregelt werden, unter anderem die Vereinbarkeit mit dem Berufsrecht, wonach Apotheker keine ärztliche Tätigkeit ausüben dürfen.
Über die Neuregelung des Botendiensts, die durch eine Verordnung aus dem VOASG ausgelagert wurde, informierte Justiziar Uwe Kriessler. Entfallen sei die Erfordernis des Einzelfalls; daher dürfe man den Botendienst jetzt bewerben. Die Beratung des Patienten könne auch via Telekommunikation erfolgen. Der Botendienst dürfe aber nur mit eigenem, durchgehend weisungsgebundenem Personal erfolgen, betonte der Jurist. Sonst sei es Versandhandel. Die Zustellung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln müsse durch pharmazeutisches Personal der Apotheke erfolgen, wenn vor der Auslieferung die Verschreibung in der Apotheke nicht vorgelegen oder keine Beratung zu Medikamenten stattgefunden hat.
Auch nach der Neuerung »gilt weiterhin der Grundsatz der Präsenzapotheke«, betonte der Jurist. Allerdings ermögliche die Regelung nun auch eine Versorgung, ohne dass der Patient persönlich in der Apotheke war und dem pharmazeutischen Personal gegenüberstand. Dieser Weg der Arzneimittelversorgung sollte bei allen Überlegungen, einen »rentablen« Botendienst anzubieten, eine Ausnahme bleiben, mahnte er. Denn diese Regelung könne »den Berufsstand in Nöte bringen«, wenn Apotheker Auslegungen finden, den Patienten von der Apotheke fernzuhalten.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.