Digitale Impfnachweise in der Apotheke nehmen Gestalt an |
In der Apotheke können geimpfte Personen bald einen digitalen Covid-19-Impfnachweis erhalten. / Foto: Getty Images/DjelicS
Eigentlich könnten die digitalen Covid-19-Impfnachweise jederzeit starten. Das entsprechende Gesetz ist bereits in Kraft getreten, die Vergütung ist in der am Mittwoch veröffentlichten neuen Impfverordnung auch geregelt und die technischen EU-weiten Voraussetzungen stehen ebenfalls. Was jetzt noch fehlt ist der Startschuss der Web-Plattformen, über die die Erzeugung der Nachweise erfolgen sollen.
Neben Impfzentren und Arztpraxen können auch Apotheken die Nachweise künftig nachträglich erstellen. Für die Ärzte wird die Erstellung der Zertifikate über das Praxisverwaltungssystem (PVS) möglich sein. Damit können die bereits dokumentierten Patientendaten genutzt und müssen nicht nochmals eingegeben werden.
In den Apotheken wird die Erzeugung der Nachweise über das Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) laufen. Am heutigen Donnerstag informierte die ABDA, dass »in Kürze« im DAV-Portal über »mein-apothekenportal.de« ein neues Modul »digitales Impfzertifikat« freigeschaltet werden soll. Ab Mitte Juni sollen demnach Apotheken die Impfnachweise ausstellen können. Dieses Modul im DAV-Portal werde aber nicht nur als Anzeigemöglichkeit für die Leistungserbringung dienen – so wie es bei den Coronavirus-Schnelltests der Fall ist. Das Modul soll vielmehr auch die Funktion zur Erstellung der digitalen Impfnachweise enthalten.
Über das DAV-Portal können die Apotheker nach dem Startschuss die Daten einer geimpften Person aus dem gelben Impfpass in eine Maske eingeben. Zudem soll die Identität anhand beispielsweise eines Personalausweises geprüft werden. Bei der Eingabe in das System werden die Angaben zu Vorname, Nachname, Geburtsdatum der Person, Impfstoff, Impfdatum und die Angabe darüber ob es sich um eine Erst- oder Zweitimpfung handelt, benötigt. Diese Daten werden über eine Verbindung zum Backend des Dienstleisters IBM geleitet. Dieser erstellt die Zertifikate im Auftrag des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dieser Nachweis wird wiederum in die Apotheke geschickt und dort am PC-Bildschirm in der Offizin angezeigt.
Im nächsten Schritt können Apotheker der geimpften Person das Zertifikat entweder auf dem Bildschirm zeigen. Die Person kann den angezeigten QR-Code dann mit dem eigenen Handy beispielsweise mittels der CovPass-App abscannen. Oder aber die Pharmazeuten drucken das Zertifikat aus und übergeben den Nachweis an die geimpfte Person. Diese Funktionen sind ebenfalls Teil des Verbändeportals, informiert die ABDA.
Laut Informationen der ABDA vom 12. Mai sind derzeit knapp 58 Prozent der Apotheken beim DAV-Portal registriert. In den vergangenen Wochen könnten sich allerdings noch einige Apothekeninhaber zusätzlich angemeldet haben. Bei der Anmeldung zum Portal muss die Apotheke einige Pflichtangaben, wie beispielweise den Namen der Apotheke oder das genutzte Warenwirtschaftssystem ausfüllen. Nicht unbedingt erforderliche Angaben sind derzeit beispielsweise die Telematik-ID. Ob diese Information aber für die Nutzung des Moduls zur Erstellung der Impfnachweise erforderlich sein wird, konnte die ABDA auf Nachfrage der PZ nicht beantworten. Über die Details welche konkreten Angaben die Offizin machen muss, um das Modul nutzen zu können, werde die Bundesvereinigung noch informieren.
Und so könnte die Eingabemaske bald aussehen: Bei den folgenden Fotos handelt es sich um Abbildungen des »Impfzertifikatsservice« des RKIs. Die Web-Anwendung ist für Arztpraxen und Impfzentren gedacht. Allerdings wird das Modul des DAV-Portals vermutlich sehr ähnlich aussehen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.