»Das deutsche Recht muss bei EU-Versendern umgesetzt werden« |
Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger fordert, dass die Überwachung beim EU-Versandhandel strenger geregelt wird. / Foto: imago images / Christian Spicker
In den vergangenen Tagen wurden gleich zwei wichtige Rechtsgutachten für den Apothekenmarkt öffentlich. Zunächst ging es um das vom Bundesgesundheitsministerium beauftragte Gutachten zur Rx-Preisbindung, das vom IGES-Institut bearbeitet worden war. Hinzu kommt nun eine Expertise des Wissenschaftlichen Diensts des Bundestags, die der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger beauftragt hatte. Die PZ berichtete darüber am gestrigen Dienstag.
Das Gutachten beschäftigt sich mit der Überwachung und Kontrolle der EU-Versender – und kommt zu einem ernüchternden Ergebnis. Die Juristen stellen eine »systemimmanente Überwachungslücke« bei den Lieferungen der Versender an Patienten in Deutschland fest. Denn: Weder die deutschen noch die niederländischen Behörden würden hier ausreichend kontrollieren. Hinzu komme, dass die vorgegebenen Standards in den Niederlanden mit denen in Deutschland nicht vergleichbar sind. Beispielsweise ist hierzulande der Betrieb einer Apotheke Pflicht, um einen Versandhandel zu betreiben, in den Niederlanden nicht.
Die PZ sprach mit dem CSU-Politiker Pilsinger, der im Gesundheitsausschuss des Bundestags sitzt, darüber, welche Schlussfolgerungen er aus dem Gutachten zieht.
PZ: Herr Pilsinger, seit Jahren beschweren sich die Apotheker darüber, dass die EU-Versender weniger kontrolliert werden als Vor-Ort-Apotheken hierzulande. Der Wissenschaftliche Dienst hat dies nun bestätigt. Welche unmittelbaren, politischen Folgen können Sie daraus ableiten?
Pilsinger: Ich werde mich vehement dafür einsetzen, dass das Thema Patientensicherheit und Arzneimittelsicherheit im EU-ausländischen Arzneimittel-Versandhandel nochmals auf die Tagesordnung kommt in dieser Legislaturperiode. Das Gutachten hat meinen Eindruck bestätigt, dass hier großer Handlungsbedarf besteht. Es ist ein Skandal, dass EU-Versender Patienten in Deutschland Arzneimittel zustellen und dabei nicht qualitativ überwacht werden.
PZ: Sehr auffällig sind ja auch die Meinungen der Gutachter zur Vergleichbarkeit der Überwachungssysteme in den Niederlanden und in Deutschland. Was schließen sie daraus?
Pilsinger: Ich teile die Meinung der Gutachter, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Regulierungen in Deutschland und den Niederlanden nicht gegeben ist. Hierzulande muss hinter jedem Versandhändler auch ein Apotheker stehen, in den Niederlanden ist das nicht so. Alleine deswegen sehe ich qualitative Unterschiede in der Versorgung.
PZ: Sie haben mit dem VOASG ja derzeit ein Gesetz im Bundestag, mit dem sie und ihre Kollegen solche Themen ja grundsätzlich regeln könnten. Kommt da noch was?
Pilsinger: Ich werde mich im Rahmen des VOASG dafür einsetzen, dass mit Blick auf die Qualität der Versorgung endlich gleichlange Spieße geschaffen werden. Mein Ziel ist es, dass das deutsche Recht auch bei den EU-Versendern Punkt für Punkt angewendet und durchgesetzt wird.
PZ: Was sagen denn die Fraktionskollegen zu Ihrer Offensive? Stößt das Thema auf Gegenliebe?
Pilsinger: Von meinen Fraktionskollegen habe ich bislang positives Feedback erhalten. Man muss nochmals festhalten, dass uns das Gutachten bescheinigt, dass das Patientenwohl möglicherweise gefährdet ist. Jeder verantwortungsvolle Gesundheitspolitiker muss hier Handlungsbedarf sehen – es ist unsere Pflicht, die Patienten vor möglichen Schäden durch schadhafte Medikamente zu schützen. Im Koalitionsvertrag haben wir unter dem Punkt »E-Health und Gesundheitswirtschaft« festgehalten, dass wir die Arzneimittelsicherheit durch weitere Maßnahmen von der Produktion über den Transport bis zum Endverbraucher gewährleisten wollen. Dies gilt es jetzt umzusetzen.