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Dienstleistungen

Curriculum zur Beratung von Krebspatienten steht

Eine der fünf honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen ist die pharmazeutische Betreuung von Patienten unter oraler Antitumortherapie. Jetzt hat die Bundesapothekerkammer das Curriculum für eine freiwillige Zusatzschulung vorgelegt.
Daniela Hüttemann
02.08.2022  16:30 Uhr

Um die Dienstleistung »Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie« Krebspatienten anbieten zu können, ist gemäß Schiedsspruch keine krebsspezifische Schulung nötig. Wie auch für die Beratung bei Polymedikation ist neben der Approbation als Apotheker allerdings eine Fortbildung auf Basis des Curriculums der Bundesapothekerkammer (BAK) »Medikations­analyse, Medikationsmanagement als Prozess« oder mindestens gleichwertige Fort- oder Weiterbildung vorgeschrieben. Speziell auf die Thematik zugeschnittene Fortbildungen sind aber natürlich sinnvoll.

In Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Onkologische Pharmazie (DGOP) hat die BAK ein Curriculum für eine entsprechende freiwillige Zusatzschulung erstellt. Hierbei soll auf die Besonderheiten der Patientengruppe und die Durchführung dieser pharmazeutischen Dienstleistung eingegangen werden.

Mindestens neun Fortbildungsstunden

Vorgesehen sind mindestens neun Fortbildungsstunden à 45 Minuten, die auf vier Bereiche aufgeteilt werden.  Teil A (mindestens vier Fortbildungsstunden) umfasst die Grundlagen der Antitumortherapie inklusive Pharmakokinetik, Wirkstoffklassen inklusive Hinweisen zur Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und zum Umgang mit typischen Nebenwirkungen wie Übelkeit und Erbrechen oder Mukositis. Teil B (mindestens eine Fortbildungsstunde) behandelt den Umgang mit oralen Antitumortherapeutika inklusive Sicherheitsaspekten für Apothekenpersonal sowie Patienten und deren Angehörige und die Besonderheiten des T-Rezepts. Diese beiden Teile können orts- und zeitunabhängig angeboten werden, zum Beispiel als Webcast.

Teil C (mindestens eine Fortbildungsstunde) widmet sich der Kommunikation mit Krebspatienten und gibt Empfehlungen für das Beratungsgespräch, zum Beispiel zum Umgang mit Ängsten und Wünschen der Patienten sowie Maßnahmen zur Förderung der Adhärenz. Es geht aber auch um die interprofessionelle Zusammenarbeit.

Teil D (mindestens drei Fortbildungsstunden) behandelt dann die eigentliche pharmazeutische Betreuung. Hier sollen in Kleingruppen mit maximal fünf Personen die erweiterte Medikationsberatung und das semistrukturelle Folgegespräch geübt werden. Der Fokus liegt auf der pharmazeutischen AMTS-Prüfung, der Lösung typischer arzneimittelbezogener Probleme, auch unter Berücksichtigung möglicher Supportivmaßnahmen, sowie Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung.

Eine abschließende Lernerfolgskontrolle ist nicht vorgeschrieben. Die Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung über die absolvierte Schulung.

Was Apotheker für die Krebsberatung können sollen

Laut Curriculum sollen Apothekerinnen und Apotheker nach Abschluss dieser Fortbildung Folgendes können:

  • erklären, über welche pharmakologischen Zielstrukturen die geläufigsten oralen Antitumortherapeutika
    wirken,
  • die wichtigsten unerwünschten Arzneimittelwirkungen sowie Maßnahmen zu deren Vorbeugung
    benennen,
  • eine pharmazeutische AMTS-Prüfung durchführen, arzneimittelbezogene Probleme erkennen
    und lösen,
  • Maßnahmen zur Förderung der Therapietreue einleiten und
  • eine erweiterte Medikationsberatung inklusive eines semistrukturierten Folgegesprächs
    unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie durchführen.

Es liegt nun an den einzelnen Apothekerkammern sowie anderen Fortbildungsanbietern, entsprechende Schulungen zu konzipieren und anzubieten. Die BAK erarbeitet spezifisches Arbeitsmaterial dafür, das sie demnächst auf www.abda.de/pharmazeutische-dienstleistungen zur Verfügung stellen wird.

Die pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie wird mit 90 Euro netto vergütet und wird über die SPZN 17716820 abgerechnet. Ein semistrukturiertes Folgegespräch kann zwei bis sechs Monate nach der Erstintervention erfolgen und wird mit 17,55 Euro honoriert (SPZN 17716837).

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