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VOASG

Bundesrat winkt Apotheken-Stärkungsgesetz durch

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) hat den Bundesrat passiert. Die Länderkammer winkte heute das nicht zustimmungspflichtige Gesetz durch, mit dem die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch lokale Apotheken gefördert werden soll. Bereits Ende Oktober hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen.
Cornelia Dölger
Benjamin Rohrer
27.11.2020  10:40 Uhr

In erster Linie reagiert der Gesetzgeber damit auf das inzwischen rund vier Jahre zurückliegende Urteil des EuGH zur Rx-Preisbindung. Damals hatten die Straßburger Richter die deutsche Preisregelung für EU-Versandapotheken gekippt – ein Urteil, als dessen Folge die Apotheker nach einem Verbot des Rx-Versandhandels in Deutschland verlangten. Ohne Erfolg – mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war dies nicht zu machen; der Minister legte stattdessen im April 2019 einen ersten Entwurf für das VOASG vor, der damals noch recht umfassend war. Kernelement war das Rx-Boni-Verbot für GKV-Patienten.

Es folgte eine wechselvolle Geschichte, unter anderem weil das Boni-Verbot bei anderen Ministerien umstritten war. Auch stand die Frage im Raum, wie das Gesetz europarechtlich vereinbar ist. Dazu startete Spahn im Juli 2019 eine Abstimmung mit der EU-Kommission. Im Oktober dieses Jahres erreichte den Minister dann endlich ein Brief des EU-Binnenmarktkommissars Thierry Breton, in dem dieser zumindest keine Einwände gegen den Entwurf äußerte. Explizit grünes Licht aus Brüssel gab es bislang aber noch nicht.

PKV-Markt nicht erfasst

Erst vor wenigen Monaten wurde das Gesetz dann ins deutsche Parlament eingebracht – und heute von der Länderkammer abgesegnet. Die Länder verzichteten auf einen weiteren Kommentar in Form einer Entschließung und auch auf eine Einberufung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz sieht in erster Linie vor, dass für gesetzlich Versicherte künftig keine Rx-Rabatte angeboten werden dürfen, unabhängig davon, ob sie bei einer lokalen oder einer Versandapotheke kaufen. Da diese Regelung nun im SGB V, also im Sozialrecht mit Verweis auf den Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern, etabliert ist, gilt sie auch für Versandhändler aus dem EU-Ausland. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro.

Allerdings: Der gesamte PKV-Markt wird von dieser Regelung nicht erfasst. Rein theoretisch gilt die Rx-Preisbindung für PKV-Patienten somit nicht mehr. Die Apotheker hatten bis zuletzt verlangt, dass die Festpreise daher weiterhin auch im Arzneimittelgesetz (AMG) festgeschrieben werden sollen. Doch mit Verweis auf das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik hatte das BMG dies stets abgelehnt. Die »alte« Rx-Preisbindung wurde mit dem VOASG somit aus dem AMG gestrichen.

Pharmazeutische Dienstleistungen

Zudem werden neue pharmazeutische Dienstleistungen möglich. Versicherte haben künftig Anspruch auf zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen. Allerdings ist noch unklar, wie die Vergütung dieser Dienstleistung genau geregelt werden soll. Auch wird der Botendienst ab Januar 2021 dauerhaft vergütet, allerdings nur für Rx-Arzneimittel-Lieferungen und auch nur für GKV-Versicherte. Ausländische Arzneimittel-Versandhändler werden dazu verpflichtet, sich an bestimmte Qualitätsvorgaben in der Arzneimittelversorgung hierzulande zu halten. Konkret geht es um Vorhaben in der Apothekenbetriebsordnung und im Apothekengesetz, die sich mit der Temperaturkontrolle kühlpflichtiger Arzneimittel beschäftigen.

Das Gesetz wandert nun zum Bundespräsidenten und muss dort unterschrieben werden. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden, einen Tag später treten Großteile davon in Kraft. Die für die Dienstleistungen vorgesehene Erhöhung des Fixhonorars um 20 Cent tritt allerdings erst in einem Jahr in Kraft – in dieser Zeit sollen der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband die Details zu den Dienstleistungen aushandeln.

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