Apotheken sollen 12,50 Euro für Bürgertests bekommen |
Schnelltests bleiben ein wichtiges Mittel im Kampf gegen die Pandemie. Betreiber von Teststellen werden künftig schärfer kontrolliert. / Foto: Imago images/Bihlmayerfotografie
Impfen und Testen – das sind derzeit die entscheidenden Parameter im Kampf gegen die Pandemie. Jeder Bürger hat zwei Mal in der Woche Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest, den er in einem offiziellen Testzentrum machen kann. Rund ein Viertel dieser Stellen sind Apotheken. Für sie und alle anderen Leistungserbringer werden in Kürze neue Regeln greifen. Die hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun in einem Entwurf für eine Novelle der Testverordnung zusammengefasst.
Demnach wird es künftig ein einheitliches Honorar für alle Anbieter geben. Bislang erhalten Ärzte 15 Euro für die reine Leistung, Apotheken und alle weiteren Testzentren können hingegen nur 12 Euro abrechen. Hinzu kommen bis zu 6 Euro für die Beschaffungskosten. Nun soll es ab 1. Juli für alle Anbieter 8 Euro für das Testen und pauschal 4,50 Euro für das Material geben. Zuletzt war eine Vergütung von 8 Euro plus 3 Euro geplant, so hatte es das Ministerium in einem Eckpunktepapier formuliert. Nun hat das BMG noch einmal nachgebessert.
Neu ist, dass Teststellen und damit auch Apotheken künftig Selbsttests zur Eigenanwendung – unter Aufsicht – anbieten können. Auch hierfür soll es eine Vergütung geben. Für diese selbst beschafften Laientests soll es laut Verordnungsentwurf eine pauschale Erstattung der Materialkosten von 3 Euro je Test geben. Für die Überwachung gibt es nochmals 5 Euro. Insgesamt bekommen Apotheken damit also 8 Euro vergütet.
Auch für die Erzeugung von Covid-19-Genesenenzertifikaten nach § 22 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz plant der Bund eine Vergütung. Hierfür sind 6 Euro je erstelltem Nachweis geplant. Die Vergütung beträgt nur 2 Euro, wenn die Erstellung »unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden«.
Darüber hinaus will die Bundesregierung Teststellen schärfer kontrollieren. Erst Kürzlich hatten Betrugsfälle für Aufsehen gesorgt. Demnach sollen Teststellen deutlich mehr Tests abgerechnet haben als tatsächlich durchgeführt worden waren. Dabei laufen die Abrechnungen grundsätzlich über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Sie sollen die Rechnungen künftig schärfer auf Plausibilität prüfen. Gezieltere Kontrollen sind zudem stichprobenartig und bei Verdacht geplant. Auf Wunsch können sich die KVen auch Unterstützung von Wirtschaftsprüfern holen. Zudem sollen sie den Finanzbehörden monatlich mitteilen, welche Zahlungen an die einzelnen Leistungserbringer geflossen sind. Wer mehrere Teststellen betreibt, soll in Zukunft nicht mehr gesammelt abrechnen können. Auch davon erhofft sich das BMG mehr Transparenz, insbesondere mit Blick auf Anbieter, die überregional mehrere Teststellen betreiben.
Auch die Einrichtung von Testzentren wird verschärft. Bislang greift in vielen Bereichen eine sogenannte Allgemeinverfügung, die es Anbietern vergleichsweise einfach macht, eine solche Stelle aufzubauen. Für private Anbieter soll es diese Möglichkeit künftig nicht mehr geben, sie werden nach vorheriger Prüfung individuell beauftragt, »wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Testung gewährleistet ist«, wie es heißt. Und: »Eine bis zum 16. Juni 2021 erfolgte Beauftragung mittels Allgemeinverfügung wird mit Ablauf des 30. Juni 2021 unwirksam.«
Darüber hinaus wird für Anbieter von Bürgertests ab Anfang August die Anbindung an die Corona-Warn-App zu Pflicht. Dafür wird den Anbietern »ein niedrigschwelliges System in Form eines Webportals zur Verfügung gestellt, an das sich jederzeit weitere Anbieter anschließen können«.
Die neue Verordnung soll laut Entwurf zum 17. Juni in Kraft treten.