AOK will E-Rezept in Kassen-Apps integrieren |
Martin Litsch, Vorsitzender des AOK-Bundesverbands, wünscht sich eine Einbindung des E-Rezepts in die digitalen Angebote der Krankenkassen. / Foto: imago/Janine Schmitz
Noch in dieser Woche, am kommenden Donnerstag, will die Gematik das E-Rezept-Modellprojekt in der Fokusregion Berlin-Brandenburg starten. Im letzten Quartal dieses Jahres soll das neue, digitale Verordnungssystem dann bundesweit ausgerollt werden, bevor es am 1. Januar 2022 verpflichtend wird. In den dem der digitalen Verordnung zu Grunde liegenden Gesetzen ist das E-Rezept als isoliertes System geplant: Um die freie Apothekenwahl zu gewährleisten, sollen die E-Verordnungen nur über die Smartphone-App der Gematik weitergeleitet werden können. Zweitens ist auch eine Integration in die Smartphone-Apps der Krankenkassen ausdrücklich nicht vorgesehen.
Schon seit Monaten bemühen sich die Kassenverbände allerdings genau das zu ändern. Konkret verlangen sie, dass die E-Verordnungen als eine Leistung in ihre Digital-Angebote integriert werden. Zur Erklärung: Die Kassen haben den gesetzlichen Auftrag, ihren Versicherten elektronische Patientenakten (EPA) in eigenen digitalen Angeboten zur Verfügung zu stellen. Der Wunsch der Krankenkassen ist es nun, die E-Rezept-Weiterleitung in die Smartphone-Apps zu integrieren.
Kurz vor dem Start des E-Rezept-Modellprojekts hat der AOK Bundesverband diese Forderung nun in einer Pressemitteilung wiederholt. Grundsätzlich begrüße man den E-Rezept-Start. Allerdings erklärt Verbandsvorsitzender Martin Litsch: »Das E-Rezept ist ein wichtiger Baustein für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Der richtige Ort für die Einbindung und Übermittlung des E-Rezeptes an die Versicherten sind die bereits bestehenden Apps der Krankenkassen. Diese sollten für die Versicherten die zentrale Plattform sein, auf der sie alle Anwendungen für Verordnungen, Rezepte, Notfalldaten, Organspendeausweis oder Medikationsplan zusammengefasst finden«, so Litsch.
Die AOK wünscht sich, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine entsprechende Schnittstelle noch vor dem bundesweiten E-Rezept-Start etabliert. In der Tat wartet die Branche schon seit Monaten gespannt auf eine BMG-Rechtsverordnung, in der genauer definiert wird, inwiefern Schnittstellen mit der E-Rezept-App der Gematik erlaubt sein werden. Mit einer entsprechenden Rechtsverordnung sollte dies aus Sicht der AOK nun zeitnah auch in der Praxis ermöglicht werden, so Litsch.
Der Kassenverband thematisiert auch eine der größten Hürden für eine digitale Verwendung des E-Rezepts. Zur Erklärung: Bislang ist vorgesehen, dass nur GKV-Versicherte mit NFC-fähigen Smartphones und elektronischen Gesundheitskarten (EGK) die Gematik-App nutzen können. Litsch findet, dass dieser Weg »noch zu kompliziert« sei. Zwar würden alle Versicherten, die eine neue EGK erhalten, schon länger mit den erforderlichen NFC-fähigen Gesundheitskarten ausgestattet. Allerdings hätten bisher nur knapp 2000 AOK-Versicherte die ebenfalls zur Anmeldung erforderliche PIN angefordert.
Damit nicht nur GKV-Versicherte mit modernen Smartphones und EGKs die Gematik-App nutzen können, hatte der Gesetzgeber die Kassen zuletzt verpflichtet, eine alternative Technologie bis zum 1. Januar 2022 zu entwickeln. Aus AOK-Sicht ist dies der richtige Ansatz. »Wir wollen unseren Versicherten zum 1. Januar 2022 dieses alternative Verfahren anbieten. Ob das gelingt, hängt jedoch von den Plänen der Gematik zur konkreten Ausgestaltung ab, auf die wir aktuell gespannt warten«, so Litsch.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.