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STIKO-Empfehlungen

Aktualisierung zur Impfung von Genesenen

Mit der achten Aktualisierung ihrer Covid-19-Impfempfehlungen präzisiert die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Vorgaben für die Impfung von Genesenen. Diese müssen eine überstandene Infektion mittels PCR nachweisen können, außerdem können sie jetzt früh nach Genesung geimpft werden.
Theo Dingermann
13.07.2021  16:54 Uhr

Um substanziell zur Impfung zum Schutz vor Covid-19 beraten zu können, sollte man die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Hand haben. Diese Empfehlungen werden spezifisch für die deutsche Bevölkerung erarbeitet, wobei nicht nur der Nutzen einer Impfung für die geimpfte Person, sondern auch für die gesamte deutsche Bevölkerung bewertet wird. 

Mit der 8. Aktualisierung hat die STIKO ihre Covid-19-Impfempfehlungen ein weiteres Mal angepasst. Die überarbeitete Version wurde kürzlich im »Epidemiologischen Bulletin« des Robert-Koch-Instituts (RKI) publiziert. Über die Empfehlung zum »heterologen Impfen«, nach der Menschen, die bisher nur eine Dosis des Astra-Zeneca-Impfstoffs Vaxzevria® erhalten hatten, unabhängig von Geschlecht und Alter als zweite Impfung einen mRNA-Impfstoff erhalten sollen, hat die PZ bereits berichtet.

Eine weitere wichtige Anpassung bezieht sich auf die Impfung von Genesenen. Immungesunde Personen, die eine durch einen PCR-Test gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen unabhängig vom Alter zunächst nur eine Impfstoffdosis erhalten, da sich laut STIKO durch eine einmalige Impfung bereits hohe

Antikörperkonzentrationen erzielen lassen, die durch eine zweite Impfstoffdosis nicht weiter gesteigert werden. Bisher galt auch ein positiver Antikörpertest als Nachweis einer Infektion (»Epidemiologisches Bulletin« 25/2021). Ob und wann später eine zweite Covid-19-Impfung notwendig sei, lasse sich gegenwärtig nicht sagen.

Wie mit Personen zu verfahren sei, die durch Krankheit oder Therapie immunsupprimiert sind, müsse im Einzelfall entschieden werden. Denkbar sei, dass diesen Patienten eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. Dies hänge maßgeblich von Art und Ausprägung der Immundefizienz ab.

Impfung schon im Abstand von vier Wochen möglich

Bei gesicherter symptomatischer Infektion soll die in jedem Fall notwendige erste Impfstoffdosis in der Regel sechs Monate nach der Infektion gegeben werden. Die derzeit verfügbaren klinischen und immunologischen Daten belegen eine Schutzwirkung für mindestens sechs bis zehn Monate nach überstandener SARS-CoV-2-Infektion. Für den Fall, dass zum Beispiel eine Exposition gegenüber künftig auftretenden Immune-escape-Virusvarianten gegeben sei, könne die eine Impfstoffdosis auch bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome gegeben werden, empfiehlt die STIKO. Dies sollte dann in Erwägung gezogen werden, wenn Hinweise vermuten lassen, dass durch eine durchgemachte SARS-CoV-2- Infektion kein ausreichender Schutz gegen die Mutante mehr vermittelt wird.

Nach gesicherter asymptomatischer SARS-CoV-2-Infektion kann die Impfung laut STIKO ebenfalls bereits ab vier Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Auch bei einmalig Geimpften, bei denen durch direkten Erregernachweis (PCR) eine SARS-CoV-2-Infektion nachgewiesen wird, soll die zweite Impfung in der Regel sechs Monate nach Ende der Symptome beziehungsweise der Diagnose erfolgen. Die Gabe einer Impfstoffdosis ist auch hier bereits ab vier Wochen nach dem Ende der Covid-19-Symptome möglich, wenn beispielsweise mit Exposition gegenüber neuen Virusvarianten zu rechnen ist, gegen die eine durchgemachte SARS-CoV-2-Infektion keinen ausreichenden Schutz vermittelt.

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