Ärzte können Covid-Patienten Kliniken empfehlen |
Patienten erhalten monoklonale Antikörper parenteral. Das wird nicht in in jeder Praxis möglich sein. / Foto: Imago stock&people
Im Januar hatte die Bundesregierung viel Geld auf den Tisch gelegt und damit monoklonale Antikörper für die Behandlung von Covid-19-Patienten beschafft. 200.000 Dosen Bamlanivimab und eine Kombination aus Casirivimab plus Imdevimab standen damit für Deutschland bereit. Vor Kurzem gab das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zudem bekannt, dass mit Etesivimab noch ein drittes Antikörper-Präparat dazukommen soll.
Zum Einsatz kamen die Antikörper bislang allerdings nur in wenigen Fällen. Bis Mitte April waren gerade einmal 1300 Dosen verbraucht. Den rechtlichen Rahmen für die Behandlung hatte das BMG vor Kurzem festgezurrt, darunter auch die Vergütung der Leistungserbringer. Infrage kommen diese Arzneimittel für Patienten mit leichten Symptomen, bei denen etwa aufgrund von Vorerkrankungen das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht. Damit dürften in den allermeisten Fällen ambulante Ärzte eine Entscheidung über den Einsatz der Antikörper fällen. Nicht immer muss die Behandlung dann aber auch in der Praxis vor Ort stattfinden. Vielmehr können die Mediziner ihre Patienten über die Option einer Antikörper-Therapie informieren und zugleich an ein Krankenhaus oder Behandlungszentrum verweisen. Das schreibt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren »Praxisnachrichten«.
Offenbar geht auch das BMG davon aus, dass Patienten häufig den Weg in eine Klinik auf sich nehmen werden. So regelt die dem Einsatz der Antikörper zugrundeliegende Verordnung die Übernahme von Fahrtkosten durch die Krankenkassen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) listet auf seiner Internetseite alle Kliniken auf, die an der Versorgung mit monoklonalen Antikörpern teilnehmen. Dort kann die Behandlung stationär, aber auch ambulant erfolgen. Die Therapieverantwortung trägt in diesem Fall nicht der niedergelassene Arzt, sondern das Krankenhaus.
Will die Praxis selbst die Behandlung übernehmen, müssen die dafür erforderlichen Voraussetzungen stehen. So muss der Arzt nicht nur die sichere parenterale Gabe des Arzneimittels, sondern etwa auch eine Stunde Nachbeobachtung garantieren. Grundsätzlich ist nach Angaben der KBV auch der Einsatz in Pflegeheimen möglich. Anfordern kann die Praxis die Präparate über eine der Klinikapotheken, die im Auftrag des Bundes die Verteilung der Arzneimittel übernehmen.
Da die Antikörper in der EU bislang nicht zugelassen sind, kommen sie in Deutschland off-label zum Einsatz. Die Patienten müssen über diese besondere Lage aufgeklärt sein. Nach deren Zustimmung erfolgt die Behandlung im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit und als sogenannter individueller Heilversuch. 450 Euro bekommen die Mediziner für diesen Einsatz.
Die Behandlung selbst müssen die Ärzte engmaschig dokumentieren. Das regelt eine sogenannte Allgemeinverfügung aus dem BMG. So müssen sie etwa Nebenwirkungen und ihre Erfahrungen in einem Bericht für das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zusammenfassen. Mit der Verfügung regelt das BMG darüber hinaus, dass ein Handel mit den Arzneimitteln ausgeschlossen ist.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.