Ab heute können Apotheken neue Impfzertifikate ausstellen |
Hier kommt nur rein, wer genesen ist oder ein gültiges Impfzertifikat vorlegen kann. / Foto: Shutterstock/MB.Photostock
In vielen Bereichen hat das digitale Covid-19-Impfzertifikat inzwischen eine Art Türöffner-Funktion erlangt. Vorgaben wie »2G« oder »2G+« erlauben nur Personen mit einem bestimmten Impf- oder Genesenenstatus, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Technisch hat dieses System zuletzt allerdings nicht in jeder Hinsicht funktioniert. Das bekamen vor allem Genesene mit Booster zu spüren. So konnten weder CovPass- noch Corona-Warn-App ihr Zertifikat über die Auffrischimpfung korrekt erkennen.
Inzwischen gibt es eine Lösung für das Problem, die ab dem heutigen Dienstag in die Umsetzung gehen soll. Hintergrund ist eine neue EU-Vorgabe zur Ausstellung der Zertifikate, die insbesondere die Nummerierung der erfolgten Impfungen betrifft und am heutigen 1. Februar in Kraft tritt. In der Apotheke können Betroffene einen entsprechend neuen Nachweis bekommen. So können die Offizinen über das Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ab sofort Zertifikate nach den neuen Regeln erstellen.
Im Portal wählen die Apotheken zunächst den Impfstoff aus und anschließend die Anzahl der verabreichten Dosen. Genesene brauchen in der Regel nur eine Impfung für den vollständigen Schutz, doch auch ihnen wird anschließend ein Booster empfohlen. Nach dieser zweiten Dosis sollen sie ein Zertifikat über Impfung »2/1« bekommen – die Auffrischung wäre damit eindeutiger zu erkennen. Jede weitere möglicherweise erforderliche Folgeimpfung würde dann mit Impfung »2+X/1« dokumentiert, wie die ABDA in einem Leitfaden zur Ausstellung der Zertifikate schreibt. Booster-Impfungen für regulär mRNA-Geimpfte werden weiterhin als Impfung »3/3« vermerkt, jede weitere Auffrischung soll künftig als »3+X/3+X« laufen.
Eine Art Sonderfall ist die Johnson-Impfung. Laut Zulassung sind Impflinge nach nur einer Dosis vollständig immunisiert. Eine zusätzliche mRNA-Impfung wäre dann bereits der Booster. Tatsächlich sollen die Apotheken nach diesem Muster auch die Impfzertifikate ausstellen. Johnson-Geimpfte erhalten einen Nachweis über Impfung »2/1« nach zwei verabreichten Dosen. In Deutschland allerdings gilt die Zweitimpfung in diesem Fall nicht mehr als Booster. Erst vor Kurzem war die Bundesregierung einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission gefolgt, nach deren Einschätzung Johnson-Geimpften nach der Einmaldosis eine zusätzliche mRNA-Dose brauchen, um als vollständig immunisiert durchzugehen. Erst die Drittimpfung wird dann offiziell als Auffrischung gewertet.
Auf die Ausstellung der Zertifikate hat das allerdings keine Auswirkungen. Denn: EU-weit müssen die Zertifikate den gleichen Regeln folgen, damit etwa bei Reisen keine Probleme entstehen. In Deutschland kommt die abweichende Einschätzung zu Vaccine Janssen® stattdessen über die CovPass-CheckApp zum Tragen. So sollen Johnson-Zertifikate über Impfung »2/1« bei Kontrollen eben nicht als Booster , sondern lediglich als Grundimmunisierung ausgespielt werden. Nach der dritten Impfung bekommen Betroffene in der Apotheke dann schließlich ein Booster-Zertifikat über Impfung »3/1« ausgestellt.
Darüber hinaus sind Impfzertifikate über die einfache Grundimmunisierung ab heute offiziell mit einem Ablaufdatum versehen. Auch das geht zurück auf eine EU-Vorgabe, die heute in allen Mitgliedstaaten in Kraft tritt. Nach 270 Tagen werden Zertifikate ohne Booster damit ungültig. Auf den Nachweisen selbst ist allerdings kein Datum vermerkt, die Laufzeit wird lediglich bei der Kontrolle im System überprüft.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.