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PID-Diagnostik: Ethikkommission nimmt Arbeit auf

Eine länderübergreifende Ethikkommission mit Sitz in Stuttgart entscheidet künftig, in welchen Fällen durch künstliche Befruchtung gezeugte Embryonen auf Erbschäden untersucht werden dürfen. Die bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg angesiedelte Kommission komme am Mittwoch zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen, teilte Gesundheitsministerin Katrin Altpeter (SPD) heute mit. Das Gremium sei für den Südwesten, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen und das Saarland zuständig. Es müsse Anträge auf Zulassung von Präimplantationsdiagnostik (PID) bewerten.

 

Bundesweit gibt es nur fünf entsprechende Kommissionen. Der Chef der Landesärztekammer, Ulrich Clever, erklärte: «Die PID wird ausschließlich zur Vermeidung von schweren Erbkrankheiten, Tot- oder Fehlgeburten zur Anwendung kommen.» Laut Verordnung des Bundes darf die Diagnostik nur in speziellen Zentren vorgenommen werden. Im Südwesten sind solche in Heidelberg und Freiburg angesiedelt. Vor dem Eingriff muss die Ethikkommission dem Antrag darauf zustimmen.

 

13.07.2015 l dpa

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