DocMorris will in die Kammer

Die Internet-Versandapotheke DocMorris möchte vor Gericht durchsetzen, als freiwilliges Mitglied in die Apothekerkammer des Saarlandes aufgenommen zu werden. Der 2006 gestellte Antrag war von der Kammer abgewiesen worden, weil nach dem Heilberufekammergesetz und der Hauptsatzung der saarländischen Apothekerkammer nur natürliche Personen, sprich Apotheker, Mitglied der Kammer sein können, nicht aber Kapitalgesellschaften, die als juristische Personen gelten. DocMorris zog vor Gericht. In einem Hinweisbeschluss hatte das Verwaltungsgericht des Saarlandes es als verfassungsrechtlich nicht zwingend bezeichnet, dass auch juristische Personen als Mitglied in eine öffentliche Körperschaft wie die Apothekerkammer aufgenommen werden müssen. Die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht beginnt morgen um zehn Uhr. Sollte die Mitgliedschaft zugelassen werden, hätte das beträchtliche Folgen: Dann würden bald Vertreter großer Konzerne wie Celesio in den Kammern mitreden. Der größte europäische Pharmahändler hat voriges Jahr 90 Prozent der DocMorris-Anteile übernommen. (ug)
19.06.2008 l PZ
Foto: Fotolia/Germer

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