AOK-Ausschreibungen in der Warteschleife Nach Angaben des Herstellerverbands Pro Generika haben die Vergabekammern rund zwei Drittel der AOK-Rabattausschreibungen vorläufig gestoppt. Die «Zuschlagsverbote» resultierten aus den Nachprüfungsverfahren. Diese hatten bei der Ausschreibung nicht berücksichtigte Hersteller eingeleitet. Tatsächlich wird ein Teil der AOK-Angebote derzeit von den Vergabekammern geprüft. Dabei handele es sich jedoch um einen normalen Teil des Prozedere und nicht um Zuschlagsverbote, teilte der AOK-Bundesverband mit. Erst wenn die Prüfung positiv verläuft, werden die Rabattverträge zwischen AOK und Generikaherstellern wirksam. Wie viele der 64 ausgeschriebenen Wirkstoffe betroffen sind, verrät die AOK jedoch nicht.
Juristische Konflikte fürchtet die AOK nicht. Durch ein neues Gesetz ist der Rechtsweg nach den Streitereien um die erste Rabattvertragsrunde endgültig geklärt. So wird morgen das «Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung» (GKV-OrgWG) im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt am Donnerstag in Kraft, meldet die AOK. Dort heißt es in Artikel 2c: «für Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen, sind die Landessozialgerichte zuständig.» Von Letzteren erhofft sich die AOK ein Urteil in ihrem Sinn. Daher hält sie an ihrem Ziel fest, die Rabattverträge pünktlich und ohne Lieferengpässe starten zu lassen. (db)