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EuGH-Generalanwalt: Fremdbesitzverbot zulässig

EuGH-Generalanwalt: Fremdbesitzverbot zulässigDas deutsche Fremdbesitzverbot verstößt nach der Auffassung des EuGH-Generalanwaltes nicht gegen Gemeinschaftsrecht. In seinem Schlussantrag  zum Vorlageverfahren des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes stellte er fest, dass die fraglichen deutschen Vorschriften bewirken, dass die Angehörigen der Mitgliedstaaten, die keine Apotheker sind, am Besitz und am Betrieb einer Apotheke in Italien und in Deutschland gehindert werden. Dies sei zwar eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, da sie den Marktzugang von natürlichen oder juristischen Personen behindern, die in den betreffenden Mitgliedstaaten eine Apotheke eröffnen wollen. Sie seien jedoch «durch das Ziel der angemessenen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln gerechtfertigt».

Das Verfahren vor dem EuGH beruht auf einer Vorlage des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes. Dieses hatte den EuGH aufgefordert, darüber zu entscheiden, ob das deutsche Fremdbesitzverbot gegen die in den Europäischen Verträgen vereinbarte Niederlassungsfreiheit verstößt. Im Sommer 2006 hatte das saarländische Gesundheitsministerium der niederländischen Versandapotheke DocMorris die Betriebserlaubnis für eine Apotheke in Saarbrücken erteilt, obwohl sie eine Kapitalgesellschaft ist.

Der Schlussantrag des Generalanwaltes ist für die Richter nicht verbindlich, doch in vier von fünf Fällen folgen die Richter dessen Empfehlung. Das Urteil wird im Sommer, vielleicht auch erst im Herbst erwartet. (dr)

Den ausführlichen Bericht lesen Sie hier:
Generalanwalt stützt Fremdbesitzverbot

Mehr zur Verhandlung am 3. September 2008 erfahren Sie hier:
Fremdbesitzverbot: Alles offen in Luxemburg

16.12.2008 l PZ
Foto: Fotolia/Bilderbox

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