Vergabekammer winkt Teil der Rabattverträge durch Die Vergabekammer Baden-Württemberg hat die Anträge von zwei Pharmafirmen zur Nachprüfung der AOK-Rabattausschreibungen zurückgewiesen. Die Hersteller hatten die Ausschreibung zu 14 Wirkstoffen bemängelt, die ihrer Meinung nach «den Belangen mittelständischer Unternehmen nicht genügend Rechnung» tragen. Laut AOK beurteilte die Vergabekammer die Anträge teils als unzulässig und teils als unbegründet. Noch sind weitere Verfahren offen, die AOK sieht die Entscheidung der Vergabekammer jedoch als Teilerfolg der neuen Rabattvertragsstrategie. Die Krankenkasse hatte die Verträge diesmal europaweit ausgeschrieben und dazu das Bundesgebiet in fünf annähernd gleich große Gebietslose unterteilt. Jeder Hersteller konnte sich auf insgesamt 64 Wirkstoffe für jedes Gebietslos separat bewerben. In den vergangenen zwei Woche verschickte die AOK vorläufige Zusagen an die Anbieter. Die AOK hofft, dass die Verträge am 1. März 2009 in Kraft treten können. (db)