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Zürich: Dispensierrecht auch für Stadtärzte

Zürich: Dispensierrecht auch für StadtärzteNach dem Willen der Einwohner des schweizerischen Kantons Zürich sollen in Zukunft auch in den Städten die dort ansässigen Ärzte ein Dispensierrecht erhalten. Einer entsprechenden Volksinitiative der Ärzteschaft unter dem Schlagwort «Wahlfreiheit» stimmte am Sonntag eine knappe Mehrheit von 54 Prozent der Wahlberechtigten zu. Die Ärzte sollen das Dispensierrecht zum 1. Januar 2010 erhalten. Der Apothekerverband des Kantons Zürich (AVKZ) bedauerte dieses Ergebnis, zumal sein Zustandekommen eher ein Zeugnis der Unkenntnis der Wähler über den Gegenstand der Abstimmung ist. Eine Mehrheit für dispensierende Ärzte gab es nämlich nur in den Landgemeinden des Kantons. Dort haben die Ärzte aber bereits ein Dispensierrecht und hätten es auch bei einer Ablehnung der Volksinitiative behalten. Zur Frage stand nur das Dispensierrecht der Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur. Dort sprach sich aber mit jeweils gut 40 Prozent der Wähler nur eine Minderheit dafür aus, dass der Arzt an seiner Verordnung verdient.

Ob die Ärzte sich tatsächlich über den angestrebten Zusatzverdienst freuen dürfen, ist noch nicht ganz sicher. Das Dispensierrecht für Ärzte in Zürich stand bereits zum dritten Mal zur Abstimmung. Im Jahr 2005 hatte das Bundesgericht das Ergebnis einer früheren Abstimmung aufgehoben, weil es die Arbeitsteilung zwischen Ärzten und Apothekern generell als sinnvoll befand. (dr)

01.12.2008 l PZ
Foto: Fotolia/Desaxo

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