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NACHRICHTEN-ARCHIV
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DocMorris: BGH hebt Urteil auf
 Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung in Sachen DocMorris aufgehoben und an das Kammergericht Berlin zurückverwiesen. Die Frage, ob der Medikamentenversandhandel in den Niederlanden deutschen Standards entspricht, sei nur mit Blick auf die Gesetzeslage bewertet worden. Das Gericht war seinerzeit der Auffassung, die Standards in den Niederlanden seien mit deutschen Standards nicht konform, weil die niederländischen Gesetze den deutschen Schutzstandards nicht gerecht würden und es zudem bei Versandapotheken in den Niederlanden schon an einem Gebot zur Führung einer Präsenzapotheke fehle. Deshalb hatte das Kammergericht Berlin der vom Verband Sozialer Wettbewerb erhobenen Unterlassungsklage stattgegeben. Dieser Beurteilung hat sich der Bundesgerichtshof heute nicht angeschlossen: Beim Vergleich der Sicherheitsstandards in Deutschland und in den Niederlanden sei «nicht allein auf die jeweils gegebene Gesetzeslage, sondern auf die jeweilige Rechtslage im Blick auf die tatsächlich bestehenden Sicherheitsstandards abzustellen», heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Auch wenn das niederländische Recht den Versandhandel mit Arzneimitteln nicht von der Führung einer Präsenzapotheke abhängig mache, könne dies einer Versandapotheke nicht entgegengehalten werden, die tatsächlich eine Präsenzapotheke betreibe. Davon sei auch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer im Juni 2005 ergangenen Bekanntmachung ausgegangen, nach der in den Niederlanden vergleichbare Sicherheitsstandards bestünden, wenn Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke unterhielten. Und an dieser Bekanntmachung, so der BGH weiter, «werde sich das Berufungsgericht in der neuen Verhandlung maßgeblich zu orientieren haben.» Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sieht in der BGH-Entscheidung einen Beleg dafür, dass die Vielfalt der Regelungen in unterschiedlichen Ländern einen zuverlässigen Vergleich von Gesundheitssystemen nur schwer möglich macht. Zudem ändere die fortdauernde Rechtsunsicherheit nichts am eigentlichen Problem: «Die Zulassung des Versandhandels mit Arzneimitteln hat den illegalen Arzneimittelimporten Tür und Tor geöffnet», sagte Wolf. Es gehe nicht darum, Apotheken zu schützen, sondern die Patienten. Deshalbmüsse der «Schutzzaun um die Versandapotheken eingerissen» werden. (gm)
20.12.2007 l PZ
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