Rabattverträge: Sozialgerichte zuständig Das Bundessozialgericht in Kassel hat am Dienstag entschieden, dass die Sozialgerichte für den Streit um die AOK-Rabattverträge zuständig sind (Aktenzeichen B12SF9/07S). Dem Sozialgericht in Stuttgart liegt bereits eine Klage der AOK gegen das bestehende Zuschlagsverbot vor. Gegen die Vergabe von 61 der 83 ausgeschriebenen Wirkstoffe hatten Hersteller geklagt. «Wir rechnen mit einer Entscheidung des Stuttgarter Gerichts in den nächsten Tagen», sagte Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvize der AOK Baden-Württemberg und bundesweiter Verhandlungsführer für die Rabattverträge. Eine Sprecherin des Sozialgerichts Stuttgart konnte gegenüber der PZ jedoch nicht bestätigen, dass noch in diesem Jahr ein Urteil gefällt wird. Erst dann entscheide sich, ob Entscheidungen der Sozialgerichte die Urteile der Vergabekammern der Bezirksregierung Düsseldorf und des Bundeskartellamts aufheben. Diese hatten die Zuschläge für rechtswidrig erklärt. Damit bleibt offen, ob die neuen Rabattverträge für mehr als 22 Wirkstoffe zum 1. Januar 2008 gültig werden. (db)