NACHRICHTEN-ARCHIV

Operationen: Mindestmengen fallen weg

Operationen: Mindestmengen fallen wegDer Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) setzt die Vorgaben zu Mindestmengen bei Knieoperationen vorerst aus. Damit reagiert das Gremium auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom August. Seit 2006 müssen Krankenhäuser mindestens 50 Operationen mit künstlichen Kniegelenken pro Jahr vorweisen, um Patienten behandeln zu können. Grund für diese Vorgabe ist die Annahme, dass die Qualität der Behandlung in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängt. Die Richter am LSG sahen keinen eindeutigen Beweis für diesen Zusammenhang und erklärten die Vorschrift für unwirksam.

Der GBA will nun beim Bundessozialgericht (BSG) Revision einlegen. Bis zum Vorliegen einer höchstrichterlichen Entscheidung werde die Mindestmengen-Vorschrift jedoch ausgesetzt, um Planungssicherheit für die Krankenhäuser zu schaffen, sagte der Vorsitzende des GBA, Dr. Rainer Hess, gestern in Berlin. «Wir sind aber nach wie vor davon überzeugt, dass die Entscheidung zur Mindestmenge von 50 bei der Knie-Total-Endoprothese rechtmäßig ist.»

Das Urteil am BSG könnte von grundsätzlicher Bedeutung sein. Entscheiden die Richter gegen die Vorgaben bei Knie-Operationen, könnte es für den GBA insgesamt schwierig werden, Mindestmengen als Grundlage der medizinischen Qualitätssicherung vorzuschreiben. (sch)

16.09.2011 l PZ
Foto: Fotolia/Entropia

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