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NACHRICHTEN-ARCHIV
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Bundeskartellamt entlastet Apothekerschaft

Der Pharmagroßhändler Gehe/Celesio hat beim Bundeskartellamt eine schwere Schlappe hinnehmen müssen. Die obersten deutschen Wettbewerbshüter haben das Verfahren gegen die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, mehrere Landesapothekerverbände und den damaligen Leiter des Hauptstadtbüros der Pharmazeutischen Zeitung, Thomas Bellartz, eingestellt. Der Vorwurf des Boykottaufrufs gegen den Pharmagroßhändler wird fallengelassen. Das Verfahren hatte im Jahr 2007 begonnen. Auslöser war die Übernahme des Internetversenders DocMorris und seiner deutschen Apotheken durch Gehe/Celesio. Die Kritik der Apothekerschaft hatte der Pharmagroßhändler als Boykottaufruf gedeutet. Nach mehrjährigen Ermittlungen und der Androhung hoher Geldbußen hat das Kartellamt nun das Verfahren ohne Angabe der Gründe zu den Akten gelegt. Insgesamt drohten Strafen von mehr als 1,2 Millionen Euro, wovon die ABDA knapp die Hälfte hätte tragen müssen. Die Betroffenen hatten dagegen Einspruch eingelegt.
Entsprechend froh sind die Beteiligten: «Die gegen die ABDA erhobenen Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen und sind nun vom Bundeskartellamt selbst zurückgenommen worden», sagte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz. «Wir werden unsere Mitglieder auch in Zukunft unabhängig vertreten und ihre Interessen in politischen Debatten wahrnehmen. Und auch die Interessen der Verbraucher werden wir weiterhin ganz offen vertreten.»
Die Vorwürfe des Kartellamts waren von Beginn an umstritten. Deutscher Presserat und Deutscher Journalistenverband (DJV) wunderten sich über das Vorgehen gegen den ehemaligen PZ-Redakteur Bellartz. «Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt», sagte Hendrik Zörner vom DJV der Pharmazeutischen Zeitung im Juli 2009. Und Arno Weyand vom Deutschen Presserat warnte: «Dem Artikel 5 des Grundgesetzes muss ein hoher Stellenwert beigemessen werden, da kann nicht einfach ein Amt kommen und diesen Grundsatz untergraben.» Auch ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf, der auch als Person vom Kartellamt belangt werden sollte, sah sich in seinen Aufgaben eingeschränkt: «Wir werden nicht zulassen, dass uns im Handstreich die Möglichkeit zur unabhängigen Vertretung unserer Mitglieder und deren Interessen in der politischen Diskussion genommen wird», sagte er damals der Pharmazeutischen Zeitung. Die Gefahr ist nun gebannt. (dr)
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Bundeskartellamt: Apothekerschaft widerspricht Bußgeldbescheiden, PZ 28/2009
08.09.2011 l PZ
Foto: Fotolia/Stauke
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