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NACHRICHTEN-ARCHIV
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Sicherheit bei EU-Rezepten im Fokus

Rezepte aus allen EU-Mitgliedsstaaten müssen künftig in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden. Das ist Bestandteil der Patientenrecht-Richtlinie, die das Europaparlament vorige Woche angenommen hat. Die Richtlinie regelt die Rechte von Patienten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, wozu unter anderem die Kostenübernahme für Behandlungen und Arzneimittel im Ausland gehört. Demnach hat jeder EU-Bürger Anspruch auf ein verordnetes Arzneimittel, sofern dieses in dem Land, in dem er es kaufen möchte, für den Verkauf zugelassen und verfügbar ist. Um Apothekern die Überprüfung eines Rezeptes zu erleichtern, soll die EU-Kommission ein einheitliches grenzüberschreitendes EU-Verschreibungsmuster erarbeiten.
Der europäische Apothekerverband PGEU begrüßte die neue Richtlinie in einer Mitteilung und betonte, dass die Sicherheit der Patienten an erster Stelle stehen müsse. Daher sei es besonders löblich, dass die Kontaktaufnahme zwischen dem Apotheker und dem verschreibenden Arzt bei Rückfragen erleichtert werden soll. Außerdem werde Apothekern ausdrücklich das Recht eingeräumt, die Rezeptbelieferung bei Bedenken oder Zweifeln zu verweigern. Arzneimittel sollten auf EU-Verschreibungen nach Möglichkeit mit dem generischen Namen verordnet werden, um Verwechslungen auszuschließen, empfiehlt die PGEU. (am)
24.01.2011 l PZ
Foto: Fotolia/Alterfalter
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