 |
 |
|
 |
NACHRICHTEN-ARCHIV
 |
Cannabis-Anbau für Kranke nicht pauschal verboten

Schwerkranke dürfen unter Umständen Cannabis für ihren medizinisch bedingten Eigenbedarf anbauen. Das Verwaltungsgericht in Köln stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil klar, dass dies nicht pauschal untersagt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einem seit 1985 an Multipler Sklerose erkrankten Mann aus Mannheim den Eigenanbau von Cannabis in seiner Wohnung verboten. Die Kölner Verwaltungsrichter gaben einer Klage dagegen teilweise statt. Die Behörde muss neu über den Antrag entscheiden.
Der 46-Jährige hatte Cannabis angebaut, um seine Bewegungsstörungen zu lindern. Mit dem 2007 gestellten Antrag auf Eigenanbau wollte er aus der Illegalität. Die Patientenschutz-Organisation Deutsche Hospizstiftung begrüßte die Entscheidung. Vorstand Eugen Brysch: «Wir dürfen Schwerstkranke nicht kriminalisieren. Nun ist die Politik gefordert, ein dem Leiden der Menschen entsprechendes Angebot zu schaffen.» Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, die den Kläger finanziell unterstützt, sieht in der Kölner Entscheidung ein positives Signal für chronisch Kranke.
Das BfArM hatte die Ablehnung unter anderem damit begründet, dass die Genehmigung einer Cannabis-Plantage in der Wohnung des 46-Jährigen gegen das internationale Suchtstoffabkommen verstoße. Die Richter urteilten, dass die Behörde dennoch einen Ermessensspielraum habe, der nicht genutzt worden sei. Auch sei die Cannabis-Zucht des Mannheimers ausreichend gegen Unbefugte gesichert, so das Gericht.
Dass die therapeutische Wirkung von Cannabis bislang nicht nachgewiesen sei, spiele keine Rolle. Bei der vorliegenden schweren Erkrankung des Klägers sei schon eine subjektive Verbesserung des Zustands ein Fortschritt.
Gegen das Urteil wurde Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zugelassen. Das BfArM teilte auf Anfrage mit, dass das Urteil vor einer Entscheidung über weitere Schritte erst sorgfältig geprüft werden müsse.
24.01.2011 l dpa
Foto: Fotolia/Julyuela
|
 |
|
 |
|
|
 |
 |