Nutzenbewertung: Spielregeln werden festgelegt Wie künftig der Nutzen neuer Medikamente grundlegend taxiert werden soll, legt demnächst die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung (AM-NutzenV) fest. Das Bundeskabinett hat heute einem entsprechenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zugestimmt. Die Verordnung ist eine Ergänzung des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts (AMNOG) und wird gültig, wenn das AMNOG selbst zum 1. Januar 2011 in Kraft tritt. Am 17. Dezember beschäftigt sich der Bundesrat final mit dem AMNOG, das BMG rechnet jedoch nicht mit Verzögerungen. Die Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung ist nicht zustimmungspflichtig und muss nur noch in ihrer jetzigen Form von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.
Die Verordnung soll festlegen, wie Pharmafirmen demnächst frühzeitig den Nutzen neuer Präparate belegen müssen. Dabei werden sie mit den derzeit gängigen Therapiemöglichkeiten verglichen. Die Neulinge müssen mindestens genauso wirksam und sicher wie die Alternativen sein, um von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu werden. Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung verhandeln Hersteller und Krankenkassen über den Preis. Es ist Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschusses, innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten der Verordnung ein detailliertes Verfahren festzulegen. Grundlage der Bewertung sind allgemein anerkannte, internationale Standards der evidenzbasierten Medizin. (db)