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ApBetrO: Arbeitsentwurf mit vielen Neuheiten

 

Nach einem Arbeitsentwurf für die neue Apotheken­betriebsordnung (ApBetrO) könnte sich in den deutschen Apotheken einiges ändern. Allerdings handelt es sich beim derzeit kursierenden Entwurf um ein internes Papier. Der offizielle Referentenentwurf des Bundesgesundheits­ministeriums liegt noch nicht vor. Wie viel und was aus dem Arbeitsentwurf für die Apotheken in unbestimmter Zeit verbindlich wird, ist noch vollkommen unklar. Er enthält zum Teil abenteuerliche Vorschläge, wie die Rücknahme und das erneute Verkaufen von Fertigarzneimitteln unter bestimmten Bedingungen.

 

Wie aus dem Dokument hervorgeht, soll, wie bereits vermutet, ein Qualitätsmanagementsystem für jede Apotheke zur Pflicht werden. Die Herstellung soll stärker an die Regeln der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) angepasst werden. Stärker konkretisiert wird die Beratungspflicht des Apothekers. Die Bestimmungen an Versandhandel und Botendienste sollen neu gefasst werden. Der Bestand von Prüfgeräten und -mitteln, Notfalldepots und auch die Vertretungsregelung der Apothekenleitung stehen ebenfalls auf dem Prüfstand. (db)

 

16.06.2010 l PZ

Foto: Fotolia/Tokarski